Lexipedia

Janiak Claude · Nationalrat · 2004-05-04

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion ersuche ich Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen. Es ist daran zu erinnern, dass das geltende Recht in Artikel 28 Absatz 2 des Asylgesetzes bereits stipuliert, dass das Bundesamt oder die kantonalen Behörden Asylsuchenden einen Aufenthaltsort zuweisen können. Die Kantone haben schon heute die Kompetenz, Unterkünfte für spezielle Personenkategorien mit einem strengen Regime zu führen; sie können Asylsuchenden Unterkünfte zuweisen und sie auch kollektiv unterbringen. Es gibt Kantone, die in diese Richtung gehen, etwa Basel-Stadt. Neben Massnahmen, die gestützt auf diese gesetzliche Grundlage angeordnet werden können, gibt es auch in anderen Gesetzen Bestimmungen, die Massnahmen in der von der Minderheit verfolgten Richtung ermöglichen. Wo nötig, stehen Straf- und Strafprozessrecht zur Verfügung. Herr Schibli, das ist die Grundlage, die für die Fälle, die Sie angesprochen haben, notwendig ist. Gemäss Anag sind Ein- und Ausgrenzungen und bei Zuwiderhandlung Haft möglich, und es besteht die Möglichkeit fremdenpolizeilicher Auflagen im Einzelfall.

Der Antrag der Minderheit ist ein Beispiel dafür, wie man so tun kann, als habe man eine Patentlösung für ein Problem und als habe man diese Möglichkeit bis heute nicht gehabt. Was "Renitenz" bedeutet, muss im Anwendungsfall definiert werden. Man muss halt gegebenenfalls Farbe bekennen und die vorhandenen Mittel einsetzen, anstatt zu lamentieren und so zu tun, als gäbe es keine Möglichkeiten. Wer wie die Minderheit nach Sammelunterkünften ruft, soll dann auch hinstehen, wenn der eigene Wohnort als Standort für eine solche Unterkunft infrage kommt. Da habe ich so meine Zweifel, auch aufgrund von Erfahrungen in meinem eigenen Kanton, denn da kommt dann regelmässig wieder Widerstand von derjenigen Seite, die sonst mit starken Worten aufwartet. Herr Lustenberger, Frau Bühlmann hat Sie auf die Verhältnisse in Ihrem eigenen Kanton angesprochen. Eine Kompetenz des Bundes, der ja über kein eigenes Gebiet verfügt, hilft auch nicht weiter, denn er wird ohne Einwilligung der Kantone keine derartigen Unterkünfte erstellen können. Da nützt es ihm auch nichts, irgendwo eine Parzelle zu haben, wenn dann die Nachbarschaft Widerstand leistet. [PAGE 570]

Der Antrag der Minderheit ist somit reine Augenwischerei, eine Beruhigungspille und nicht mehr. Vor allem aber können sich die Verantwortlichen in den Kantonen, die handeln könnten und allenfalls auch sollten, hinter einer Bestimmung verschanzen und gleichzeitig passiv bleiben.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.