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AB 42772

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Ich möchte gerne kurz etwas dazu sagen. Das ist auch der Grund, weswegen ich jetzt darauf bestanden habe, dass wir diesen Artikel noch behandeln. Ich hoffe auf den Ständerat, ich hoffe, dass er sich das unter rechtlichem Gesichtspunkt nochmals anschaut. Ich beantrage Ihnen mit der Kommissionsminderheit, dass diese Bestimmung gestrichen wird.

Herr Bundesrat Blocher, die SVP reagiert immer sehr empfindlich, wenn in die Rechte bezüglich Eigentum eingegriffen wird. Hier haben wir einen massiven Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Diese Vermögenswertabnahme ist ein Vorschlag, den der Bundesrat in einem Vorentwurf selber gemacht hat. Der Bundesrat hat in einem Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen, die Vermögenswertabnahme, die bereits jetzt gilt, zu streichen, und zwar aus zwei Gründen: zum einen, weil sie ökonomisch völlig unsinnig ist - wir haben einen riesigen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht -, zum Zweiten aber, weil sie einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstellt, das auch den Asylsuchenden zusteht. Auch sie haben persönliche Rechte wie wir alle.

Rechtlich ist die Vermögenswertabnahme fragwürdig, denn sie erfolgt bei allen, unabhängig davon, ob sie strafrechtlich in einem Verfahren sind oder nicht. In diesem Punkt ist diese Vermögenswertabnahme auch ganz klar verfassungswidrig.

Ich bitte Sie, diese Bestimmung zu streichen und dem seinerzeitigen Entwurf des Bundesrates zu folgen.