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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04

Wortprotokoll

Bei der Sonderabgabe werden die Einnahmen nicht mehr auf die individuellen Postkonten - da haben Sie Recht -, sondern direkt in die Bundeskasse fliessen. Eine Verrechnung mit den effektiv entstandenen individuellen Kosten findet nicht mehr statt, damit wird auch der administrative Aufwand verringert.

Zur Verfassungsmässigkeit: Wir haben das Institut für Steuerrecht der Universität Bern ein Gutachten über die Frage erstellen lassen, ob diese Sonderabgabe verfassungskonform ist. Es ist zum Schluss gekommen, dass diese Sonderabgabe verfassungskonform ist, wenn die jetzt in der Gesetzesvorlage vorgeschlagenen Bestimmungen berücksichtigt werden. Die Verfassungsmässigkeit ist also gegeben.