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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-04

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Nein, diesen Eindruck habe ich nicht. Es ist natürlich so, dass Sie Personen, die schwer krank sind, nicht einfach zurückschieben können. Es kann sein, dass es eine Krankheit von kurzer Dauer ist; dann fällt die Unzumutbarkeit ja auch weg, und die Wegweisung kann vollzogen werden. Es ist eben eine provisorische Aufnahme und nicht ein Dauerzustand: Sobald der Grund für die Nichtwegweisung wegfällt, müssen die Behörden die Wegweisung vollziehen. Das ist dann - das haben Sie angesprochen - halt sehr oft ein Vollzugsproblem. Aber wir sind der Meinung, dass es solche Fälle gibt. Es gibt ja auch Länder, in denen ein Bürgerkrieg herrscht, und es ist wenig sinnvoll, Leute dorthin zurückzuschieben, weil das de facto gar nicht möglich ist oder weil sie in eine Situation zurückkehren [PAGE 583] müssten, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen würde. Es gibt tatsächlich Personen, die nicht weggewiesen werden können. Das ist heute der Fall, und das soll auch inskünftig der Fall sein können.

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