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preparatory:AB 42826

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Herr Lustenberger, Sie reden ja zu Absatz 2, der den nicht zulässigen Vollzug der Wegweisung betrifft; man kann die Leute nicht wegschicken. Sie haben gesagt: Wenn wir diesen Leuten eine humanitäre Aufnahme gewähren, wäre das ein Bevorzugen gegenüber Asylsuchenden aus all den anderen Ländern. Sind Sie sich bewusst, dass in anderen Ländern Leute nach acht Jahren bereits eingebürgert sind und keinen schlechteren Status haben?

Die zweite Frage: Nach welchen Kriterien kann das Bundesamt die humanitäre Aufnahme verfügen? Welche Kriterien - sie sind hier nicht im Gesetz - sehen Sie denn vor?