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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-04

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Nein, Frau Vermot, Sie verkennen damit das heutige Gesetz. Das heutige Gesetz kennt diese vorläufige Aufnahme bereits. Hier geht es um Gesuche, die noch nicht behandelt wurden; es gibt keinen Entscheid darüber. Wir sagen aber heute - und wir wollen, dass man das auch morgen sagen wird -: Wenn die Verfahren so lange dauern, dann ist es effektiv problematisch, wenn man diese Menschen einfach zurückweist. Dies erklärt die vorläufige Aufnahme. Dies entspricht der heutigen Konzeption. Absatz 2 beinhaltet eine andere Ausgangslage. Absatz 3 betrifft nur die nicht behandelten Fälle, die offenen Gesuche, und eben zusätzlich das Kriterium der persönlichen Härte. Das sind eventuell die gleichen Fälle, müssen es aber nicht sein, weil hier noch kein Wegweisungsentscheid vorliegen kann, weil das Verfahren pendent ist. Das ist eine völlig unterschiedliche Konzeption.