Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-05-04
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
In seinem Entwurf schlägt der Bundesrat vor, die Rechtsstellung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Opfern von Härtefällen zu verbessern. Heute werden sie vorläufig aufgenommen. Der Bundesrat ersetzt die vorläufige Aufnahme mit F-Bewilligung durch zwei andere Statusarten, nämlich durch die humanitäre Aufnahme einerseits und die provisorische Aufnahme andererseits.
In Fällen, in denen der Vollzug der Wegweisung unzulässig oder unzumutbar ist, oder wenn der Vollzug eine schwerwiegende persönliche Notlage bedeuten würde, könnte eine humanitäre Aufnahme erteilt werden, wie zum Beispiel in Fällen - wir haben es gehört -, in denen ein Verfahren seit mindestens vier Jahren hängig ist, oder wenn die Asylsuchenden bereits überdurchschnittlich und erfolgreich integriert sind. Wer kennt sie nicht, die Fälle von Familien von Asylsuchenden, die jahrelang hier lebten, deren Kinder zur Schule gehen, die gut integriert sind, die eine Landessprache perfekt beherrschen und die eines Tages den Ausweisungsbescheid erhalten? Jeder von uns hat schon von einem solchen Fall gehört. Für die Betroffenen und ihr Umfeld sind das ganz dramatische Situationen. Sie führen regelmässig dazu, dass sich ganze Stadtquartiere oder Dörfer mit den Betroffenen solidarisieren, Unterschriften sammeln oder Demonstrationen veranstalten. Nach wochen- oder oft monatelangem Einsatz wird dann oft ein humanitärer Entscheid gefällt.
Solche Entscheide sollen jetzt von Gesetzes wegen möglich sein. Die humanitäre Aufnahme bedeutet einen besseren Schutz der Familien und einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt. Dadurch werden insbesondere auch Jugendliche besser gestellt, welche neu die Möglichkeit haben werden, eine Lehre anzutreten. Als ehemaliger Realschullehrer, Herr Fehr, müssten Sie sich eigentlich darüber freuen, dass diese Möglichkeit geschaffen wird. Heute ist das nämlich nicht der Fall: Diese jungen Leute haben nicht das Recht, eine Lehre zu machen.
Der zweite Status, welcher die vorläufige Aufnahme ersetzt, ist die provisorische Aufnahme. Sie ist für Fälle vorgesehen, in denen der Wegweisungsvollzug unverschuldet nicht möglich ist. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, die Möglichkeit einer provisorischen Aufnahme einzuführen. Diese Bestimmung ist sinnvoll und dient auch der Effizienz. Denn, vergessen wir nicht, die betroffenen Personen sind da, oft seit Jahren und für viele weitere Jahre, und weil sie da sind, ist es sinnvoll, sie besser zu integrieren. Das nützt sowohl ihnen als auch uns.
Die SP-Fraktion begrüsst diese Neuerung. Der Entwurf des Bundesrates entspricht auch der Tendenz in der EU, wonach Flüchtlinge nach der Flüchtlingskonvention und andere Personen, die auf internationalen Schutz angewiesen sind, im Wesentlichen gleich behandelt werden sollen. Wir lehnen deshalb den Antrag der Minderheit Weyeneth und den Einzelantrag Hess Bernhard ab. Auch der Einzelantrag Laubacher ist abzulehnen, denn er beweist lediglich, dass Herr Laubacher nicht weiss, dass auch Personen, deren Gesuch abgelehnt wurde, oft nicht zurückgeschickt werden können, zum Beispiel weil in ihrem Land Bürgerkrieg herrscht. Wenn diese Leute arbeiten und selber für ihren Unterhalt sorgen können, sparen wir viel Geld, Herr Laubacher.
Zu Absatz 2: Die Minderheit Lustenberger möchte hier eine Kann-Bestimmung. Das ist absolut unmöglich, denn wir haben auf der einen Seite eine Unzulässigkeit der Wegweisung, und Herr Lustenberger möchte auf der anderen Seite eine Kann-Bestimmung. Eine Kann-Bestimmung heisst Ermessen, und Ermessen heisst, wir haben 26 verschiedene Systeme in unseren 26 verschiedenen Kantonen. Der Antrag Lustenberger verlangt auch einen Systemwechsel, denn bereits heute wird die vorläufige Aufnahme ohne Einschränkung angeordnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag der Minderheit Lustenberger ist deshalb unbedingt abzulehnen.
Die Minderheit I (Leuthard) will bei schwerwiegender persönlicher Notlage statt der humanitären bloss eine provisorische Aufnahme. Diese Lösung ist sachlich nicht gerechtfertigt und hätte fatale Folgen. Denn eine schwerwiegende persönliche Notlage wird nur äusserst zurückhaltend angenommen und nur dann aufgehoben, wenn eine schwere Straffälligkeit eintritt.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I (Leuthard) abzulehnen. Wir haben diesbezüglich grosse Erfahrung, denn wir haben die "Humanitäre Aktion 2000" gehabt; das waren genau solche Fälle.
Zu Absatz 5: Der Kanton sollte immer Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, damit keine Ungleichbehandlungen entstehen. Die SP-Fraktion gibt daher der Fassung des Bundesrates den Vorzug.