preparatory:AB 42936
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Ich wollte vorhin nicht eine persönliche Erklärung abgeben, aber ich möchte Ihnen trotzdem sagen, dass wir schon gestern über diesen Artikel 13c Anag gesprochen haben. Wir haben bei Artikel 60 des Asylgesetzes darüber abgestimmt, haben aber bei Artikel 13c Anag nicht darüber abgestimmt. Wir haben jetzt auch unterschiedlich abgestimmt: Gestern haben wir den Bundesrat unterstützt, heute die Kommissionsmehrheit - die Verwirrung ist also ziemlich komplett. Aber der Ständerat wird es richten. Darum habe ich auch meine Papiere nicht mehr gefunden: Es tut mir Leid.
Ich spreche jetzt zu Artikel 14c Absatz 3bis Anag. Es geht hier um die humanitär aufgenommenen Personen. Wir haben gestern ja diese positive Veränderung beschlossen, und wir haben uns auch darüber gefreut. Heute beschliessen wir die Ausgestaltung der humanitären Aufnahme: Wie sollen die betroffenen Personen hier in der Schweiz leben können? Die Schwierigkeiten kommen sichtlich bei der Ausgestaltung dieses Status. Wenn man nämlich "bloss" diesen Status hat, sind die Hürden noch nicht genommen, sondern es kommen - von mir aus gesehen - harte Bedingungen, die wohl für viele humanitär Aufgenommene sehr schwerwiegend sind. So können Ehegatten und -gattinnen und Kinder unter 18 Jahren nur nachgezogen und in die humanitäre Aufnahme eingeschlossen werden, wenn sie zusammen wohnen, wenn sie eine "angemessene Wohnung" haben und die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Da sind also drei oder mindestens zwei schwierige Anforderungen zu erfüllen.
Hier beginnen folglich die Schwierigkeiten. Vielfach haben vorläufig Aufgenommene eine nicht sehr gut bezahlte Arbeit, was ja in der Regel nicht ihnen anzulasten ist. Sie arbeiten [PAGE 629] im Tourismus, sie arbeiten beim Bau, sie arbeiten vielfach auch im Haushalt usw. Wenn sie nun zwei, drei, vier Kinder nachziehen wollen und ihre Partnerin oder ihren Partner, dann kann dies eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellen. Vielfach ist es nicht möglich, eine so genannte "angemessene Wohnung" zu mieten: Die Kosten übersteigen meist das Budget. Es kann sein, dass die Familie von Sozialhilfe abhängig würde, wenn sie endlich wieder zusammenleben könnte.
Soll dies nicht einfach vorübergehend möglich sein dürfen? Wir wissen, dass es für Asylsuchende wichtig ist, ihre Familien um sich zu haben, denn vielfach wissen sie auch, dass ihre Familie im Herkunftsland gefährdet ist. Ich kenne einige Fälle, wo sich Familienmitglieder im Herkunftsland verstecken müssen, weil sie selber nicht auch geflüchtet sind, aus welchen Gründen auch immer.
Die Frage ist auch, was eine "angemessene Wohnung" ist. Die hiesigen Gegebenheiten können wohl kaum auch Menschen zugemutet werden, die eine humanitäre Aufnahme erhalten haben. Ist die Tatsache, dass für sechs Personen nur eine Zweizimmerwohnung statt eine Fünfzimmerwohnung zur Verfügung steht, ein Grund, dass eine Familie nicht nachgezogen werden kann? Wir müssen vor allem hinsichtlich der ersten Zeit wirklich grosszügiger denken und diese Forderungen zurückschrauben.
Ich bitte Sie also, diese Regelungen - Buchstaben a bis c von Absatz 3bis - zu streichen und die Lebensgestaltung von humanitär Aufgenommenen nicht mit solchen Auflagen zu erschweren. Ich bitte Sie auch, meinen Einzelantrag zu unterstützen, mit welchem ich verlange, dass humanitär aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz in Bezug auf die Erwerbstätigkeit den anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden. Die humanitäre Aufnahme soll ja sehr rasch zu einer B-Bewilligung führen können. Umso wichtiger ist es, dass wir nicht verschiedene Kategorien von Ausländerinnen und Ausländern schaffen.