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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2004-05-05

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die Meinung der Mehrheit der Kommission. Der Antrag der Minderheit Janiak richtet sich gegen die Möglichkeit, dass ein Richter in der Rekurskommission in den Fällen gemäss Absatz 2 - über Beschwerden, Revisionen und Gesuche - alleine entscheiden kann. Es ist klar, dass man mit einer solchen Bestimmung Zeit gewinnen und die Effizienz der Asylrekurskommission erhöhen will. Denn wenn nur ein Richter statt drei Richter über das Beschwerdeverfahren entscheidet, werden die Asylverfahren beschleunigt; die anderen zwei Richter können einer anderen Tätigkeit nachgehen. Dadurch werden selbstverständlich auch Kosten gespart. Das war auch die Meinung der Mehrheit der Kommission. Bei Grundsatzfragen oder wesentlichen Rechtsfragen soll weiterhin die Zustimmung der Gesamtkommission eingeholt werden. Absatz 3 wird deshalb nicht abgeändert und bleibt in Kraft gemäss Fassung des geltenden Rechtes.

Ich möchte auch gleichzeitig noch zum Minderheitsantrag zu Artikel 111 Stellung nehmen. Der Minderheitsantrag verlangt nicht nur die Streichung von Absatz 2, wie dies die Mehrheit tut, sondern die Beibehaltung des geltenden Rechtes. Damit würde der von der Teilrevision vorgesehene Artikel 111 Absatz 2 Buchstabe d gestrichen, welcher im Anschluss an einen Nichteintretensentscheid in der Empfangsstelle Geltung erhalten würde. Auch das entspricht nicht der Stossrichtung der Mehrheit der Kommission zur Beschleunigung des Verfahrens.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit abzulehnen, der Mehrheit zuzustimmen und damit auch nicht dem Bundesrat zuzustimmen. Damit haben wir immer noch die Möglichkeit, wie Herr Bundesrat Blocher gesagt hat, dass der Ständerat diese Thematik als Zweitrat noch einmal genau überprüft.