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Steiner Rudolf · Nationalrat · 1999-12-14

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-14

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, kurz zu drei Problemkreisen aus den Subkommissionen 9 und 6 Stellung zu nehmen: Neat-Kredit, Mehrwertsteuer und Personalvoranschlag.

Zum Neat-Kredit: Es bestehen offensichtlich wesentliche Differenzen zwischen den Aussagen des Bundesrates und des Bundesamtes für Verkehr einerseits und den Verantwortlichen, z. B. der Alptransit Lötschberg AG, andererseits. Bundesrat Leuenberger sagte kürzlich im Ständerat, man habe die Kosten der Neat-Ausbauten im Griff, in der "Neuen Mittelland Zeitung" vom 9. Dezember dieses Jahres war aber zu lesen, laut Stabschef für Ausschreibungen und Projektkosten Neat-Lötschberg habe man ein Minus, netto habe man 544 Millionen Franken zu wenig für den Ausbau dieses Tunnels.

Gerade im Zusammenhang mit den Krediten, die wir wieder freigeben müssen, bin ich der Meinung, dass eine sachliche Gegenüberstellung der Elemente dieser verschiedenen Berechnungen Not tut. Denn wer immer auch Recht hat, der Bundesrat oder die Projektverantwortlichen: Wir sind darauf angewiesen, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird, damit auch wir als Parlamentarier die Gewissheit und die Sicherheit haben, was die Zukunft in Bezug auf diese Grossprojekte noch bringen wird.

Zum Problemkreis Mehrwertsteuer: Im Bereich der Mehrwertsteuer gilt es Lehren zu ziehen. Wir haben in der Subkommission 6 festgestellt, dass die Erhöhung des Steuersatzes um ein Prozent per 1. Januar 1999 für die Steuerpflichtigen zu einem administrativen Mehraufwand geführt hat und dass dadurch die Abrechnungen teilweise später eingereicht wurden. Die Folge ist nun ein Rückstand in der Verarbeitung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Bevor dieser Rückstand aufgearbeitet werden kann, steht im Zusammenhang mit der Verkehrsfinanzierung bereits - voraussichtlich per 1. Januar 2001 - eine weitere Erhöhung um ein Promille ins Haus. Dies wird zu neuen Rückständen und zu einer Verschärfung in Bezug auf die bestehenden Rückstände führen. Wir sind der Meinung: Um künftige Ärgernisse sowohl bei den Steuerpflichtigen als auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu minimieren, müssen weitere Erhöhungen der Mehrwertsteuersätze aufeinander abgestimmt und in zeitlich vernünftigen Abständen eingeführt werden.

Zum Personalvoranschlag: Der Personalvoranschlag 2000 rechnet mit Sozialplankosten von rund 96 Millionen Franken. Gemäss Eingaben zum Voranschlag sollen 464,5 Personen mit Sozialplan vorzeitig pensioniert werden; das ergibt Kosten von durchschnittlich 206 457 Franken. Dabei gibt es erhebliche Schwankungen, zum Teil liegen die Kosten unter 100 000 Franken, dann gibt es Fälle mit 300 000 Franken und einen einsamen Spitzenreiter mit Kosten zulasten der Pensionskasse des Bundes von 476 900 Franken. So weit, so gut. Zu denken geben aber die Begründungen für diese vorzeitigen Pensionierungen. Denn wenn zu lesen ist, es gehe um einen Abbau von Überkapazitäten oder die Pensionierung sei eine Folge von Überforderung, dann stellt sich wirklich die Frage, ob die vorzeitige Pensionierung oder Sozialisierung das Richtige ist. Wir haben mittlerweile den Bericht der GPK zur Praxis bei vorzeitigen Pensionierungen erhalten. Der Bericht bestätigt das Missbehagen und den dringenden Handlungsbedarf: "Die Kriterien und Leistungen für eine administrative Pensionierung sind nicht dieselben, wenn ein Bundesangestellter in der allgemeinen Bundesverwaltung, bei der Post, der Swisscom oder den SBB arbeitet. Es ist zurzeit fast unmöglich, sich in diesem Bereich einen Überblick über die Kosten, Leistungen, Einsparungen usw. zu machen, besonders in der allgemeinen Bundesverwaltung fehlen zuverlässige Kennzahlen und ein Controlling. Das Fehlen einer Globalsicht stellt im VBS, wo seit 1990 1302 administrative Pensionierungen vorgenommen wurden, einen schwerwiegenden Mangel dar." Weiter ist von [PAGE 2522] mangelhafter Kostenverantwortung und Kostentransparenz die Rede, ebenso von der Tendenz, dass Vollinvalidisierungen den Teilinvalidisierungen vorzuziehen seien. Auch hier ist der Bundesrat dringend eingeladen, zu handeln. Wir werden nächstes Jahr vermehrt darauf achten, ob wiederum Sozialplankosten von 96 Millionen Franken anfallen werden. Vorsicht ist geboten!