Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06
Wortprotokoll
Ich staune etwas über diese Diskussion, denn in der Kommission waren wahrscheinlich nur wenige Kommissionsmitglieder bei der Minderheit, weil die Kommissionsmitglieder damals Absatz 4 ganz gelesen hatten. Heute haben Sie einfach einen Teil des vorgeschlagenen Absatzes unterschlagen.
Erstens geht es nicht nur um "Kaderangehörige", sondern auch um den noch schwammigeren Begriff "Spezialisten". Zweitens schaffen Sie hier eine Sonderregelung für die so genannt international tätigen Unternehmen. Ich muss Ihnen sagen: Bis zum 31. Dezember des letzten Jahres kam auch ich aus einem solchen Unternehmen, und ich hätte mich über diese Ausnahme gefreut. Aber ich muss Ihnen auch sagen, dass diese Ausnahme nicht gerechtfertigt ist. Ich kann wirklich nicht verstehen, dass man diese international tätigen Unternehmen in einem wichtigen Bereich einfach generell ausnehmen will. "Kader" ist ein sehr weit gehender Begriff. Je moderner die Wirtschaft wird, desto weniger Leute hat es unterhalb des Kaders. Es hat immer mehr Kader, und in amerikanischen Firmen hat praktisch jeder eine Visitenkarte als Kaderangestellter. Das ist ein sehr weit gefasster Begriff. "Spezialist" ist ein noch offenerer Begriff. Wie ist dann die Regelung?
Dieser Absatz 4 ist ungerechtfertigt, weil bereits heute Voraussetzungen für eine erleichterte und vereinfachte Zulassung des Kadertransfers bestehen. Diese gelten aber nicht nur für international tätige Unternehmen, denn wir haben in der Schweiz auch national tätige Unternehmen, die das brauchen, und wir müssen aufpassen, dass wir nicht einfach die international tätigen Unternehmen - was immer man darunter verstehen mag - bevorzugt. Dabei ist vor allem der Vorrang der Inländer ausgenommen; Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer sagt das ganz klar, und wir haben keinerlei Probleme mit solchen Transfers. Ich habe die Zahlen der letzten zwei Jahre unter dem geltenden Recht angeschaut: Die Kontingente sind bei weitem nicht ausgeschöpft. Das ist also nicht das Problem.
Aber hier geht es um eine nicht ganz gerechtfertigte Kategorie. Ist ein Unternehmen international tätig, wenn es ein schweizerisches Unternehmen ist, aber z. B. vier oder fünf Verkaufsgesellschaften in der Welt hat? Gibt ihm das die Möglichkeit, Spezialisten und Kaderleute zu transferieren? Sie wissen, wie man das macht, auch ich habe damit Erfahrung: Sie können in Japan Leute einstellen und sie dann transferieren, obwohl sie sonst die Bewilligung nicht bekämen. Und damit nehmen Sie sie aus dem EU-Kontingent heraus. Also ich kenne den Grund für diese Sonderstellung nicht. In der Kommission waren die Mehrheitsverhältnisse anders.
Ich habe heute gehört, dass Sie so tun, als gehe es nur um das alleroberste Kader, als gehe es da quasi darum, Verwaltungsratspräsidenten, CEO und CFO zu verschieben. Das ist ja nicht in diesem Absatz, das steht jetzt wirklich nicht drin - es tut mir Leid -, sondern das hier geht wesentlich weiter. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, so sympathisch er mir natürlich wäre. Aber ich weiss nicht, wie ich eine solche Sonderstellung hier vertreten könnte. Dem Anliegen wird auch in Artikel 30, den Sie ja noch beraten werden, Rechnung getragen. Danach kann der Bundesrat für den internationalen wirtschaftlichen Austausch - das gilt dann aber nicht nur für das Kriterium des international tätigen Unternehmens, sondern für das Gesamte, für den internationalen Austausch - eben besondere Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Das ist doch viel gerechter.
Ich würde nichts sagen, wenn das heute nicht möglich wäre. Aber ich muss Ihnen sagen: Mit den heutigen Kontingenten, nach den heutigen Regelungen, ist das alles möglich, und ich kenne keinen international tätigen Unternehmer, welcher rechtmässig eine solche Verschiebung machen will, der Probleme damit hat. Alle diese Bedürfnisse werden befriedigt. Machen Sie aber die Türe auf, auch für Dinge, die natürlich die entsprechenden Bestimmungen unterlaufen, dann muss ich mich im Interesse der Konsistenz dieses Gesetzes wehren. Es hat jemand gesagt, es sei auch vom Gats her nicht möglich. Das ist mit dem Gats abgestimmt. Übrigens, die meisten Staaten haben hier Vorbehalte und Höchstzahlen in den Gats-Verträgen drin, und so auch die Schweiz.
Ich bitte Sie, hier im Sinne der Konsistenz der Mehrheit zuzustimmen, und bitte diejenigen, die jetzt für die Minderheit gesprochen haben und geglaubt haben, es gehe hier nur um die oberste Kaderstufe, doch den vorgeschlagenen Absatz 4 nochmals zu lesen. Fraglich ist der Begriff "international tätige Unternehmen", fraglich ist der Begriff "Kader" allgemein, und fraglich ist der Begriff "Spezialisten". So öffnen wir Tür und Tor, und Sie schaffen Sonderkategorien für bestimmte Unternehmen, und das kann ich nicht verstehen.