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Binder Max · Nationalrat · 2004-05-06

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-06

Wortprotokoll

Ich zitiere Ihnen wieder einmal die Regelung des Instruments der Zwischenfrage in Artikel 42 des Geschäftsreglementes des Nationalrates: "Jedes Ratsmitglied und die Vertreterin oder der Vertreter des Bundesrates können am Schluss eines Votums der Rednerin oder dem Redner zu einem bestimmten Punkt der Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage stellen; inhaltliche Ausführungen und eine Begründung sind nicht zulässig." Das ist Ihr Reglement. Bitte halten Sie sich in den nächsten Diskussionen daran. Ich danke Ihnen.