Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2004-05-07
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2004-05-07
Wortprotokoll
Ich möchte einfach noch etwas sagen, denn Herr Schibli hat so kurz gesprochen, dass ich ihm die Frage nicht mehr persönlich stellen konnte. Zur Regelung mit den 14 Jahren: Wir wollen ja jetzt mit diesem Gesetz Leute, vor allem qualifizierte Leute - das war ja das Ursprungskonzept - von ausserhalb der EU. Wir haben das gestern mit Ihrem Antrag ein bisschen aufgeweicht, es sollen auch weniger qualifizierte Leute kommen können. Aber ich frage mich, ob das wirtschaftsfreundlich ist, wenn Sie Leuten, auch hoch qualifizierten, die harte Bedingung stellen, dass sie ihre Kinder, wenn sie älter als 14 Jahre sind, nicht mehr nachziehen können. Ich muss die Wirtschaftspartei, die Freisinnigen, fragen, ob Sie sich gut überlegt haben, diesen Antrag zu unterstützen. Es könnte ja sein, dass ein hoch qualifizierter Manager dann nicht mehr kommen und für die Schweizer Wirtschaft arbeiten will, weil man ihm sagt, dass er seine 15-jährige Tochter und seinen 16-jährigen Sohn nicht mitnehmen darf. Ich frage mich einfach: Was für ein unemanzipiertes Menschenbild steckt dahinter, wenn man den Leuten solche Vorschriften macht? Wären wir zufrieden, wenn solche Bedingungen uns betreffen würden? Würden wir uns das selber vorschreiben lassen?
Zu meinem eigenen Antrag, d. h. zu jenem der Minderheit II zu Artikel 43: Da schlage ich Ihnen vor, dass ausländische Ehegatten und Kinder von Personen mit Aufenthaltsbewilligung nachgezogen werden können und einen Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung haben, und das ohne Einschränkungen im Bereich des Zusammenlebens. Frau Vermot hat es schon gesagt: Immer wollen wir ihnen vorschreiben, wie sie zu leben haben, auch was die Wohnungsgrösse anbelangt. Es gibt Regionen auf der Welt, in denen man daran gewöhnt ist, näher zusammenzurücken, als wir das gewohnt sind. Wieso schreiben wir den Leuten vor, dass sie so wohnen müssen wie wir? Das ist auch wieder eine Bevormundung.
Die Formulierung "wenn sie nicht von Sozialhilfe abhängig sind" möchte ich Ihnen auch zu streichen beantragen - [PAGE 754] bedingungslos. Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren sollen nachgezogen werden können, wenn ihre Partner beziehungsweise Eltern regulär in der Schweiz arbeiten und ihre Pflichten erfüllen. Das ist der Inhalt meines Antrages.