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Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-07

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-07

Wortprotokoll

Ich möchte Sie konkret fragen: Wollen Sie den Familiennachzug ausländischer Familienangehöriger von Schweizerinnen und Schweizern gegenüber dem Anspruch auf Familiennachzug von Bürgern von EU- und Efta-Staaten - welche sich, gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen, in der Schweiz aufhalten - ausdehnen? Es ist ja so, dass der Europäische Gerichtshof im September letzten Jahres in dieser Beziehung ein Urteil gefällt hat, wonach der Familiennachzug von Kindern unter 21 Jahren zulässig ist, wenn sie vorher in einem Land, welches das Freizügigkeitsabkommen unterschrieben hat, domiziliert waren und eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung hatten. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist im November letzten Jahres vom Bundesgericht übernommen worden. Das Imes hat schnell reagiert und im Januar dieses Jahres ein entsprechendes Rundschreiben an die Kantone geschickt. Ich möchte Sie fragen: Ist Ihnen der Zusammenhang zwischen dem Bundesgerichtsurteil, welches das Urteil des Europäischen Gerichtshofes integral übernommen hat, und dem Rundschreiben des Imes im Detail bekannt?