Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-07
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-07
Wortprotokoll
Auch hier muss ich feststellen, dass Sie meinen Antrag zu Artikel 41 nicht gelesen haben. Wenn Sie sagen, ich wolle den Familiennachzug von Kindern auf Kinder unter 12 Jahren begrenzen, ist das schlichtweg falsch. In meinem Antrag zu Artikel 41 steht als Grundsatz ausdrücklich - ich bitte die Anwesenden wirklich, die Begründung dazu zu lesen, wenn Sie Zeit haben -, dass der Familiennachzug von Kindern unter 18 Jahren im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und im Sinne von Artikel 8 EMRK auch in Bezug auf die Regelbestimmung zu Absatz 1 möglich ist. Das ist internationale Rechtsprechung.
Ich schlage ein Bonus- und nicht ein Malussystem vor und sage in meinem Antrag zu Artikel 41 Folgendes: Wenn ihr eure Kinder bis zu ihrem 12. Altersjahr in die Schweiz holt, kriegt ihr sofort und auf der Stelle die Niederlassungsbewilligung. Es ist mir klar, dass der Europäische Gerichtshof, die Rechtsprechung zu Artikel 8 der EMRK, Kinder bis 18 Jahre und nicht bis 12 Jahre schützt. Daher habe ich gesagt, dass man nicht mit einem Malus-, sondern mit einem Bonussystem arbeiten muss. Ich kann Ihnen also nur empfehlen, den Antrag zu Artikel 41, der in diesem Saal abgelehnt wurde, nochmals durchzulesen.