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Heim Bea · Nationalrat · 2004-06-04

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-04

Wortprotokoll

Die Schweiz steht in einer neuen Phase in ihrem Verhältnis zur EU: erstens mit dem Durchbruch der "Bilateralen II"; zweitens weil die EU-Bürgerinnen und -Bürger seit dem 1. Juni 2004 praktisch ohne Einschränkungen in der Schweiz arbeiten können; drittens ist der Vorrang der einheimischen Arbeitnehmenden gegenüber ausländischen bei der Stellenbesetzung jetzt weg, ebenso fallen die präventiven Kontrollen von neuen Arbeitsverhältnissen weg.

Bei der Umsetzung sollen stattdessen nun die flankierenden Massnahmen gelten. Sie sollen die Arbeitskräfte vor Lohn- und Sozialdumping schützen und für gleich lange Spiesse für die Unternehmen im härteren Wettbewerb sorgen. Sie sollen der Gefahr des Wettbewerbs um die schlechtesten Arbeitsbedingungen einen Riegel vorschieben. Ich bin davon überzeugt, dass das nächste halbe Jahr für den Schutz der Arbeitsbedingungen in diesem Land und vor allem auch für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit von grosser Bedeutung sein wird. Sicherheit aber bieten die flankierenden Massnahmen nur dann, wenn sie tatsächlich griffig umgesetzt werden.

Wir stellen fest, dass es für den Vollzug immer noch viele ungeklärte Fragen gibt. Reicht die Kontrollkapazität der Kantone, vor allem der Grenzkantone? Nein, mit Sicherheit nicht, sagen die Gewerkschaften. Wann ist ein Lohn missbräuchlich? Wie lässt sich das feststellen, wenn die Daten der orts- und branchenüblichen Löhne nicht vorhanden sind? Es mangelt an präzisen Vorgaben des Bundes. Genau das könnte in einigen Branchen zu Lohndumping und Konflikten führen.

Zum Vollzug der flankierenden Massnahmen haben die Sozialpartner im Kanton Baselland unter dem Dach der Wirtschaftskammer die erste branchenübergreifende GAV-Kontrollstelle der Nordwestschweiz eingerichtet. Es ist ein vielversprechendes Modell, und es wird umso besser und effizienter funktionieren, je mehr GAV sich darauf abstützen. Das zeigt, es braucht präzisere Vorgaben, es braucht mehr GAV, welche die Mindestlöhne regeln, und mehr Kontrollkapazitäten. Wenn wir die Öffnung des Arbeitsmarktes erfolgreich meistern wollen, müssen wir den Beweis antreten können, dass für die soziale Sicherheit und für Lohnstabilität gesorgt ist.

Ich würde Sie ja gerne bitten, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen, gebe Ihnen aber den Rückzug des Antrages bekannt. Warum? Weil im Moment Verhandlungen laufen. Das ist der Grund für den Rückzug.