Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2000-06-07
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-07
Wortprotokoll
Ich zitiere das Votum von Frau Nabholz von heute Vormittag: "Ein Gegenvorschlag ist nicht etwas Unnötiges, sondern er ist ein politischer Eckwert .... Es ist eben ein Unterschied, ob man über Jahre hinweg bloss von Szenarien und Optionen redet oder ob wir heute das strategische Ziel des Bundesrates in einem Bundesbeschluss verankern."
Es ist kein Geheimnis, dass der Bundesrat die Schweiz in die EU führen will. Er bekräftigt dies jeweils in seinen Legislaturzielen, die jedoch - zumindest für die Bürger dieses Landes - vorläufig unverbindlich sind und über welche bis auf weiteres "straffrei" Zweifel gehegt werden dürfen. Wäre jedoch die bundesrätliche Beitrittszielsetzung in einem Rechtsakt besiegelt, dann hätte der Bundesrat einen eigentlichen Vollzugsauftrag zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Die besondere Ungeheuerlichkeit dieses indirekten Gegenvorschlages mit der Zielklausel Nummer eins liegt darin, dass der Bundesrat dafür eine Form gewählt hat, welche nicht dem Referendum unterstellbar ist. Diese einseitige Festschreibung der Art und Weise, wie unser Land seine Beziehungen zur EU regeln soll - nämlich durch Beitritt -, bedeutet eine krasse Missachtung des Volkswillens vom 21. Mai 2000. Im Unterschied zu den EU-Turbos - die den gleichen Fehler auch begehen, aber Partei sind - darf der Bundesrat derartige demokratische Todsünden nicht begehen.
Noch etwas zur Frage des Referendums: Bei der Behandlung der Volksinitiative "EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!" haben wir entschieden, dass das Volk nicht das erste Wort haben soll, wenn es um Verhandlungen geht, sondern [PAGE 581] das letzte, nämlich dann, wenn es um den Entscheid über die Verhandlungsresultate geht.
Hier geht es aber darum, die Zielsetzung in einem Bundesbeschluss zu verankern, und das ist nun wirklich nicht das Gleiche. Wer dies negiert, will einen Eckwert am Volk vorbeischmuggeln. Wir lassen das Schweizervolk über Lastwagen- und Trottoirbreiten abstimmen und darüber, ob Vellerat zum Kanton Jura oder zum Kanton Bern gehören soll. Einen derartigen Eckwert, nämlich die Verankerung des Beitrittszieles in einem Rechtsakt, wollen Sie dem Volksentscheid entziehen, weil Sie dem Volk über diese Entscheidung das Vertrauen entziehen, weil Sie sich fürchten und weil Sie den Euro-Turbos die Blamage eines Rückzuges ihrer Initiative ersparen wollen.
Damit, Herr Bundesrat Deiss, strapazieren Sie die direkte Demokratie. Es gibt auch in der Politik Respektfristen und Anstandsfristen. Lassen wir den Bundesrat doch vorerst seinen Grosserfolg bei den bilateralen Verträgen etwas geniessen, zu welchem zahllose Gegner eines EU-Beitrittes wesentlich beigetragen haben.
Lehnen wir jeden Gegenvorschlag ab, der nicht einem Referendum unterstellt werden kann.