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Maitre Jean-Philippe · Nationalrat · 2004-06-08

Maitre Jean-Philippe · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

[VS]

1. Bundesbeschluss über die Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold

1. Arrêté fédéral concernant l'utilisation de 1300 tonnes d'or de la Banque nationale suisse

[VS]

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

[VS]

Detailberatung - Discussion par article

[VS]

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 197 Ziff. 2

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

.... während 30 Jahren zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung und zu einem Drittel an die Kantone.

Abs. 3

.... zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung und zu einem Drittel an die Kantone.

Abs. 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag der Minderheit I

(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Rennwald, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)

Abs. 2

.... während 30 Jahren an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag der Minderheit II

(Bührer, Büchler, Engelberger, Favre, Gysin Hans Rudolf, Leuthard, Maitre, Pelli)

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag der Minderheit III

(Gysin Remo, Fässler, Goll, Leutenegger Oberholzer, Strahm)

Abs. 2

.... während 15 Jahren zu je einem Drittel an die Kantone und an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Ein Drittel wird für eine gezielte, auf Bundesebene koordinierte Bildungsoffensive eingesetzt (Anschubfinanzierung von Projekten mit innovativem und integrativem Charakter im Bildungsbereich). Die Gesetzgebung regelt die Einzelheiten.

Abs. 3

.... nach Ablauf von 15 Jahren zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.

[VS]

Antrag der Minderheit IV

(Genner, Recordon)

Abs. 2

Das Fondsvermögen muss in seinem realen Wert erhalten bleiben. Seine Ausschüttungen werden zur Finanzierung von Familienzulagen verwendet. Die Gesetzgebung regelt die Einzelheiten.

Abs. 3

Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ausführungsbestimmungen auf Gesetzesstufe werden die auf dem Fondsvermögen anfallenden Erträge geäufnet.

Abs. 4

Streichen

[VS]

Antrag der Minderheit V

(Favre, Bührer, Engelberger, Gysin Hans Rudolf, Recordon)

Abs. 1

Der Erlös aus dem Verkauf von 1300 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank geht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.

Abs. 2

Der Bund und die Kantone verwenden diese ausserordentlichen Einnahmen für den Abbau ihrer Schulden.

Abs. 3

Streichen

Abs. 4

Die Kantone teilen untereinander ihren Anteil am Verkaufserlös nach den gleichen ....

[VS]

Antrag der Minderheit VI

(Maitre, Büchler, Bührer, Engelberger, Favre, Gysin Hans Rudolf, Leu, Leuthard, Pelli)

Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit II nicht obsiegt

Abs. 2

.... während 30 Jahren zu einem Drittel an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung und zu zwei Dritteln an die Kantone.

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag Studer Heiner

Abs. 1, 3, 4

Gemäss Antrag der Minderheit V

Abs. 2

Der Bund verwendet diese ausserordentlichen Einnahmen für den Abbau seiner Schulden.

[VS]

Antrag Vanek

Abs. 1

.... Fonds übertragen, dessen Vermögen für einen sozialen Zweck verwendet wird, d. h. für den Bau von Wohnungen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden.