Maitre Jean-Philippe · Nationalrat · 2004-06-08
Maitre Jean-Philippe · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-08
Wortprotokoll
[VS]
1. Bundesbeschluss über die Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold
1. Arrêté fédéral concernant l'utilisation de 1300 tonnes d'or de la Banque nationale suisse
[VS]
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
[VS]
Detailberatung - Discussion par article
[VS]
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 197 Ziff. 2
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
.... während 30 Jahren zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung und zu einem Drittel an die Kantone.
Abs. 3
.... zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung und zu einem Drittel an die Kantone.
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag der Minderheit I
(Spuhler, Baader Caspar, Kaufmann, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Rennwald, Rime, Walter Hansjörg, Wandfluh, Zuppiger)
Abs. 2
.... während 30 Jahren an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag der Minderheit II
(Bührer, Büchler, Engelberger, Favre, Gysin Hans Rudolf, Leuthard, Maitre, Pelli)
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag der Minderheit III
(Gysin Remo, Fässler, Goll, Leutenegger Oberholzer, Strahm)
Abs. 2
.... während 15 Jahren zu je einem Drittel an die Kantone und an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Ein Drittel wird für eine gezielte, auf Bundesebene koordinierte Bildungsoffensive eingesetzt (Anschubfinanzierung von Projekten mit innovativem und integrativem Charakter im Bildungsbereich). Die Gesetzgebung regelt die Einzelheiten.
Abs. 3
.... nach Ablauf von 15 Jahren zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.
[VS]
Antrag der Minderheit IV
(Genner, Recordon)
Abs. 2
Das Fondsvermögen muss in seinem realen Wert erhalten bleiben. Seine Ausschüttungen werden zur Finanzierung von Familienzulagen verwendet. Die Gesetzgebung regelt die Einzelheiten.
Abs. 3
Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ausführungsbestimmungen auf Gesetzesstufe werden die auf dem Fondsvermögen anfallenden Erträge geäufnet.
Abs. 4
Streichen
[VS]
Antrag der Minderheit V
(Favre, Bührer, Engelberger, Gysin Hans Rudolf, Recordon)
Abs. 1
Der Erlös aus dem Verkauf von 1300 Tonnen Gold der Schweizerischen Nationalbank geht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.
Abs. 2
Der Bund und die Kantone verwenden diese ausserordentlichen Einnahmen für den Abbau ihrer Schulden.
Abs. 3
Streichen
Abs. 4
Die Kantone teilen untereinander ihren Anteil am Verkaufserlös nach den gleichen ....
[VS]
Antrag der Minderheit VI
(Maitre, Büchler, Bührer, Engelberger, Favre, Gysin Hans Rudolf, Leu, Leuthard, Pelli)
Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit II nicht obsiegt
Abs. 2
.... während 30 Jahren zu einem Drittel an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung und zu zwei Dritteln an die Kantone.
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Antrag Studer Heiner
Abs. 1, 3, 4
Gemäss Antrag der Minderheit V
Abs. 2
Der Bund verwendet diese ausserordentlichen Einnahmen für den Abbau seiner Schulden.
[VS]
Antrag Vanek
Abs. 1
.... Fonds übertragen, dessen Vermögen für einen sozialen Zweck verwendet wird, d. h. für den Bau von Wohnungen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden.