preparatory:AB 44018
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-09
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, bevor Sie zur Berichterstattung der Kommission und zu den Abstimmungen kommen, angesichts der beiden Vorlagen noch zwei Bemerkungen im Zusammenhang mit der Notenbank und der finanzpolitischen Situation.
1. Zur Notenbank: Die Schweizerische Nationalbank ist eine starke Nationalbank; das wurde hier auch schon gestern festgehalten. Sie ist unter anderem deshalb stark, weil sie eben unabhängig ist, weil sie politischen Einflüssen entzogen ist. Das ist und war auch der ausdrückliche Wille des Parlamentes. Mit der Initiative und dem Gegenvorschlag ist diese Unabhängigkeit jedoch infrage gestellt. Mit dem neuen Nationalbankgesetz, das am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, verfügt die Nationalbank über einen Bankrat, der aus 11 Mitgliedern besteht. 6 dieser 11 Mitglieder sind vom Bundesrat vorgeschlagen worden - 3 dieser 6 Mitglieder, also die Hälfte, sind Regierungsrätinnen: Frau Lüthi aus dem Kanton Freiburg, Frau Masoni aus dem Kanton Tessin und Frau Widmer-Schlumpf aus dem Kanton Graubünden -, 5 Mitglieder sind vonseiten der Aktionäre vorgeschlagen worden, und daher besteht eine grosse Gewähr, dass die verschiedenen Interessen, deren Berücksichtigung für die strategische Führung dieser Nationalbank notwendig ist, in diesem verkleinerten Bankrat vertreten sind.
Der Bundesrat lehnt die Kosa-Initiative und den Gegenvorschlag ab, weil sie die Nationalbank unter politischen Druck bringen würden. Die Aufnahme eines Finanzierungszieles für die AHV in den Verfassungsartikel über die Notenbank könnte nämlich die Glaubwürdigkeit der Nationalbank untergraben. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Nationalbank bei Finanzierungsproblemen der AHV regelmässig unter Druck geriete und ihre Gewinnausschüttungen dann allenfalls erhöhen sollte. Dies steht im Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Notenbank.
Dieses Problem besteht im Kern auch beim Gegenentwurf. Zwar hat der Gegenentwurf im Vergleich zur Initiative zwei Vorteile: Erstens nennt er keinen Mindestbetrag für die Kantone, und zweitens wird ein Fonds - und damit ein gewisser Puffer - zwischen die Nationalbank und die Bezüger der Gewinne geschaltet. Dennoch bleibt das Grundproblem der Verbindung zwischen der AHV und der Nationalbank bestehen. Demgegenüber zieht der Bundesrat den heutigen Zustand vor.
Zur Gewinnverteilung - ebenfalls im Zusammenhang mit der Nationalbank -: Herr Rechsteiner-Basel hat gestern den Vorwurf erhoben, man habe die Verwendung der Gewinne im Hinblick auf die Abstimmung vom 16. Mai dieses Jahres möglicherweise politisch manipuliert. Diesen Vorwurf möchte ich zurückweisen. Der Gewinnausschüttung der Nationalbank liegen klare Regeln zugrunde. Das Nationalbankgesetz sieht nämlich vor, dass die Nationalbank mit ihren Erträgen zunächst ausreichende Währungsreserven bildet. Die dann verbleibenden Erträge sind der ausschüttbare Gewinn. Weil dieser als Restsumme definierte Gewinn eben von Jahr zu Jahr stark schwanken kann, wird die Ausschüttung zur Erleichterung der Budgetierung und auch der Finanzplanung von Bund und Kantonen verstetigt und während mehrerer Jahre konstant gehalten. Zu diesem Zweck legen das Finanzdepartement und die Nationalbank in einer Vereinbarung jeweils einen konstanten Betrag fest, der während einer bestimmten Periode ausgeschüttet werden kann.
Bei der Festlegung dieser Ausschüttungsbeträge spielen zwei wichtige Faktoren eine Rolle: Der erste Faktor ist die Ertragsprognose, welche die Erträge der Nationalbank für die kommende Vereinbarungsperiode festlegt. Für die geltende Ausschüttungsvereinbarung, die im Augenblick in Kraft ist, wurde bei den Ertrag bringenden Aktiven ein Durchschnittsertrag von 2,9 Prozent angenommen. Der zweite Faktor ist ein Ausgleichsposten, der Fehleinschätzungen der Vorperiode dann eben wieder korrigiert. Waren die Ertragsprognosen in der Vorperiode zu vorsichtig, liegen die effektiven Rückstellungen über dem angestrebten Bestand, weil zu wenig ausgeschüttet wurde. In diesem Fall kann die Differenz dann eben in der nächsten Periode abgebaut werden.
Zu Beginn der aktuellen Periode, die im Jahr 2001 begonnen hat, lagen die effektiven Rückstellungen um 13 Milliarden Franken über dem angestrebten Bestand. Die Differenz wird nun über zehn Jahre abgebaut. Das gibt einen Zuschuss von 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Vor diesem Hintergrund kann man die Ende 2001 erfolgte Berechnung von 2,5 Milliarden - das ist die derzeitige Gewinnausschüttung - vereinfacht nachvollziehen. Es gibt nämlich zunächst einmal den Durchschnittsertrag auf 84 Milliarden - 2,9 Prozent, ich habe es vorhin gesagt. Das sind 2 Milliarden 436 Millionen Franken. Das ist der Grundbetrag. Dann kommt die vorhin genannte Abbaukomponente, je 1,3 Milliarden Franken während zehn Jahren. Dann kommt der Aufwand, den die Nationalbank berechnen muss: 250 Millionen Franken. Dann wird für den Aufbau von Rückstellungen 1 Milliarde Franken abgezogen. Das gibt die Ausschüttung von 2 Milliarden 486 Millionen Franken. So wurde und wird der Gewinn berechnet - und nicht nach politischen Kriterien.
2. Zu den Auswirkungen Ihrer Beschlüsse von gestern und möglicherweise von heute auf die öffentlichen Haushalte, denn je nach Ausgang der nachfolgenden Abstimmungen werden die Beschlüsse dieser beiden Tage fatale Auswirkungen auf die Finanzen von Bund und Kantonen haben: Wie ich vorhin geschildert habe, beträgt die jährliche Gewinnausschüttung der Nationalbank gegenwärtig, und voraussichtlich bis zum Jahr 2012, 2,5 Milliarden Franken - ohne Goldausschüttung, das ist ein separates Thema -, wovon der Bund 883 Millionen Franken und die Kantone 1,6 Milliarden erhalten. Bei einer Annahme der Initiative würde der Bund 883 Millionen verlieren, die Kantone würden 667 Millionen verlieren, und die AHV erhielte 1,5 Milliarden Franken. Beim Gegenentwurf bliebe der Verlust für den Bund gleich, weil Sie ja dem Bund gar nichts mehr geben wollen. Die Kantone würden noch 1,2 Milliarden Franken erhalten, d. h. 417 Millionen weniger als heute, und die AHV erhielte 1,25 Milliarden Franken. [PAGE 976]
Sowohl die Kosa-Initiative wie auch der Gegenentwurf haben somit enorme Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Beide - das muss ich nochmals eindringlich sagen - erschliessen keine neuen Finanzierungsquellen für die AHV, sondern es ist eine Umverteilung von bestehenden Mitteln. Diese fehlen dann einfach an einem anderen Ort - konkret: in den Kassen von Bund und Kantonen -, und dies müsste durch Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen kompensiert werden.
Das Argument, mit der Umverteilung der Nationalbankgewinne zugunsten der AHV könnten Mehrwertsteuererhöhungen verzögert werden, ist ein unvollständiges Argument, weil nur eine Seite des Bildes gezeigt wird. Die Kosa-Initiative und der Gegenvorschlag können nämlich Steuererhöhungen nicht verzögern, sondern sie tauschen lediglich Steuererhöhungen zugunsten der AHV gegen Steuererhöhungen zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben aus.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals auf die Situation der Kantone hinweisen: Mit dem Entlastungsprogramm 2004, über das der Bundesrat morgen und übermorgen tagen wird, und mit der neuen Finanz- und Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, insbesondere aber auch mit Projekten wie der Unternehmenssteuerreform II stehen Projekte mit Folgen für die Kantonshaushalte an. Wenn nun auch noch am Anteil der Kantone an den Bankgewinnen gerüttelt wird, dann werden sich die bereits heute geäusserte Sorge und die Unzufriedenheit bei den Kantonen verstärken, und wir müssen mit dem Widerstand der Kantone rechnen.
Wenn ich ein Fazit ziehe, bevor Sie zu den Abstimmungen kommen, dann stelle ich fest, dass der Bund leer ausgeht, wenn Sie nach den gestrigen Beschlüssen auch heute entweder die Initiative oder den Gegenvorschlag zur Annahme empfehlen. Leer ausgehen würde bedeuten: Sie entziehen uns auf einen Schlag 1 Milliarde Franken. Das ist etwa die Grössenordnung des Entlastungsprogramms 2004, das ist etwa die Grössenordnung, die der Bundesrat im Hinblick auf die Budgetierung für das nächste Jahr, 2005, kompensieren muss, und diesen Kompensationsbedarf würden Sie heute auf einen Schlag verdoppeln.
Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" und den Gegenvorschlag Ihrer WAK klar ab und ersucht Sie, diese Vorlage zu verwerfen.