Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2004-06-10
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Ich gehe kurz die Anträge in jener Reihenfolge durch, wie sie vorgestellt worden sind.
Zuerst zum Antrag der Minderheit Föhn: Es liegt hier tatsächlich eine wesentliche Projektänderung vor, und wir können diesen Entscheid treffen. Es ist also nicht so, dass alle Projektänderungen einfach unter dem Tisch durchgeführt worden wären. Hier geht es um eine entscheidende Projektänderung mit finanziell negativen, aber zeitlich positiven Folgen: zwei Röhren statt eine Röhre mit Sicherheitsstollen. Es wurde schon mehrmals gesagt, aber ich muss es wiederholen: Es ist internationaler Standard, dass Tunnels von dieser Länge, von dieser Bedeutung, mit Mischverkehr zweiröhrig gebaut werden. Natürlich ist die Unfallwahrscheinlichkeit klein; die Wahrscheinlichkeit, dass da ein Unfall passiert, ist zum Glück klein; das ist zuzugeben. Aber wenn ein Unfall in einem derart langen einröhrigen Tunnel passiert, sind die Auswirkungen verheerend, katastrophal.
Die Kommissionsmehrheit hat sich klar von den Argumenten, die von den Experten vorgestellt worden sind, überzeugen lassen. Ich könnte niemals dazu stehen, einfach über alle Expertenmeinungen, über die internationalen Standards hinwegzusehen und zu sagen: Mir reicht ein einröhriger Tunnel.
Ich bitte Sie, mit der Kommission, sie hat dies mit 15 zu 5 Stimmen beschlossen, und mit dem Ständerat, er hat dies mit 29 zu 12 Stimmen beschlossen, den Antrag der Minderheit Föhn abzulehnen und bei der Mehrheit zu bleiben.
Zum Antrag Wäfler: Er betrifft ein ganz neues Konzept; der Gotthard soll nicht fertig gebaut, nur der Lötschberg soll fertig gebaut werden, und am Gotthard soll alles zurückgestellt werden. Die Formulierung des Antrages ist rechtlich gesehen absolut unmöglich. Sie können nicht einen referendumsfähigen Bundesbeschluss, der von Volk und Parlament [PAGE 1016] angenommen worden ist, via einen nicht referendumsfähigen Beschluss zur Freigabe der gesperrten Mittel und zu einem Zusatzkredit umkrempeln. Diese Konzeptänderung ist rechtlich nicht möglich, und sie ist inhaltlich völlig verfehlt. Der Gotthardtunnel stellt tatsächlich die Hauptachse der Neat dar, und ohne Gotthard wäre eine reelle Neat nicht zu bauen.
Ich komme zum Antrag Weyeneth: Er will die 100 Millionen Franken für die Vorinvestition für Uri, "Bergvariante lang", streichen und deshalb den Zusatzkredit auf 800 Millionen Franken kürzen. Herr Weyeneth, im Ständerat fand eine epische Debatte zu diesem Thema statt; ich möchte die Argumente hier jetzt nicht wiederholen. Aber ich kann Ihnen so viel sagen: Es geht um mehr als nur um ein Signal, es geht nämlich vielmehr um Folgendes: Nur wenn dieser Kompromiss, der in langjährigen Verhandlungen erarbeitet worden ist, hier durchkommt, kann auch tatsächlich gebaut werden. Er ist nicht ein Symbol, sondern er ist real. Wenn Sie diesen Kompromiss jetzt wieder über den Haufen werfen, dann müssten Sie mit den Urnerinnen und Urnern wieder von vorne beginnen. Das wäre also wirklich fatal, es hätte Verzögerungen zur Folge, das ohnehin, aber es hätte auch Mehrkosten zur Folge, die höher wären als die 100 Millionen Franken, die wir hier in diese Vorinvestition stecken.
Dann noch ein kleines, tückisches Detail zu diesem Thema: Ich habe hier die parlamentarische Initiative Föhn Peter 01.425, "Neat-Linienführung im Kanton Uri. Unverzügliche Planung der 'Bergvariante lang'", vom 19. Juni 2001 vor mir, welche verlangt, dass unverzüglich Planungsarbeiten für den Bau der "Bergvariante lang" aufzunehmen seien. Diese parlamentarische Initiative Föhn wurde von der ganzen SVP-Prominenz, vom Parteipräsidenten, vom Fraktionspräsidenten, von Ulrich Giezendanner und vielen anderen mehr, unterschrieben.
Also: Bleiben Sie etwas konsequent, bleiben Sie bei der Linie, die Herr Föhn damals vorgegeben hat, und lehnen Sie den Antrag Weyeneth ab!
Ich komme noch zum Antrag Walker Felix betreffend die Strecke Zürich-Winterthur: Das Wesentliche wurde von Herrn Bundesrat Leuenberger und auch von Frau Jacqueline Fehr gesagt. Es ist ausserhalb des Neat-Perimeters, es ist auch ausserhalb der Zufahrtsstrecken, und Sie können unter diesem Titel mit dem besten Willen nicht eine Investition für die Strecke Zürich-Winterthur beschliessen.
Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen.
Zum Schluss zum Antrag Wehrli: Er möchte die Linienführung der Nordzufahrtsstrecke zum Gotthard nicht präjudizieren und sozusagen die ganze Palette wieder öffnen, also mit Seelisberg, Stans, Uri "Berg lang" und Kanton Schwyz. Er möchte das alles wieder öffnen und nicht präjudizieren. Ja, Herr Wehrli, vieles ist nicht nur präjudiziert, sondern entschieden! Es ist völlig klar, wo die Neat im Norden durchgeht, sie geht nämlich von Uri Richtung Arth-Goldau und nirgendwo anders hin. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie den Alpentransitbeschluss ändern. Sie können jetzt nicht sagen, wir wollen dies nicht präjudizieren, denn es ist so entschieden. Und was entschieden ist, muss im gleichen Erlass wieder korrigiert werden. Sie wollen die ganze Geschichte wieder öffnen, obwohl sie eigentlich entschieden ist. Sie müssen den Alpentransitbeschluss ändern, wenn Sie die Linienführung nicht präjudizieren wollen - weil sie nicht nur präjudiziert, sondern entschieden ist.
Ich bitte Sie also, alle Einzel- und Minderheitsanträge abzulehnen und durchwegs bei der Mehrheit, beim Entwurf des Bundesrates und beim Beschluss des Ständerates zu bleiben.