Huber Annemarie · 2000-06-08
Huber Annemarie · Bern · 2000-06-08
Wortprotokoll
Ich durfte das erste Mal die Arbeit der GPK, die Oberaufsicht, quasi von [PAGE 610] innen mitverfolgen. Ich war von der konstruktiven und interessanten Diskussion unter der kundigen Leitung ihres Präsidenten beeindruckt. Für die Ausrichtung der Oberaufsicht auf den Dialog und das gegenseitige Vertrauen ist der Bundesrat dankbar, ebenso für die effizienten Verfahren, die Sie eingeführt haben. Hier möchte ich Ihnen auch die Meinung einzelner Bundesräte mitteilen, die sich dazu sehr positiv geäussert haben.
Frau Stephanie Baumann hat den Teil der GPK-Diskussion über die Informations- und Kommunikationspolitik des Bundesrates eindrücklich zusammengefasst. Der Bundesrat befindet sich seit Jahren in einem Dialog mit der GPK betreffend Informations- und Kommunikationspolitik sowie Transparenz dieser Kommunikation.
Die GPK interessierten sich besonders dafür, ob die Informationsstrukturen des Bundes und die Instrumente der Bundesverwaltung zeitgemäss und angemessen seien und ob im Einzelfall die Möglichkeit einer transparenten Information über die Entscheidfindung des Bundesrates möglich sei.
Die Informationsarbeit ist dreistufig ausgestaltet: Die erste Stufe ist die proaktive Koordination im Hinblick auf künftige Beschlüsse des Bundesrates. Die zweite Stufe betrifft die Vernehmlassungen und die wichtigen Grundsatzentscheide des Bundesrates. Diese müssen mit der richtigen Information kommuniziert werden. Die dritte Stufe dieser Informationspolitik betrifft schliesslich die eigentlichen Entscheide des Bundesrates. Dem Bundesrat stehen als wichtige Kommunikationsinstrumente die Informationsdienste der Departemente zur Verfügung, welche durch die Bundeskanzlei koordiniert werden. Bald wird es auch einen eigenen Bundesratssprecher geben, so dass die Koordination verbessert und verstärkt werden kann.
Frau Stephanie Baumann, aber auch Herr Fasel haben auf den notwendigen Kulturwandel und die Bedeutung des angemessenen Umganges mit der neuen Öffentlichkeit hingewiesen. Der Bundesrat diskutiert diese Fragen ebenfalls. Er hat dies bereits, worauf Herr Bundespräsident Ogi hingewiesen hat, in mehreren Klausursitzungen getan, und er wird dieser Frage auch im Rahmen der Staatsleitungsreform die nötige Aufmerksamkeit schenken müssen.
Wegen des offenen Zuganges zu Informationen funktionieren diese Instrumente, die ich vorher erwähnt habe, im Normalfall eigentlich gut. Schwieriger hingegen ist die Informationsvermittlung in ausserordentlichen Lagen. Deshalb werden mit dem Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen für die Einsetzung des Bundesratssprechers die weiteren Instrumente zur Verfügung stehen.
Entscheidend für diese Information ist im Normalfall, aber vor allem auch in ausserordentlichen Lagen der Zeitpunkt, zu dem die Information der Öffentlichkeit über die Beschlüsse des Bundesrates stattfinden soll. Ich glaube, den richtigen Zeitpunkt zu wählen, wird die Kunst sein, damit diese Information auch richtig sein wird.
Erlauben Sie mir noch, dass ich auf einen Punkt hinweise. Es ist der Einsatz des Bundesrates im Abstimmungskampf. Die Information durch die Bundesbehörden im Vorfeld von Abstimmungen ist eine logische Konsequenz ihrer Arbeit und unbedingt notwendig. Es wäre eine paradoxe Situation, wenn Regierungsmitglieder während Jahren bei Verbänden, in der Öffentlichkeit, im Parlament und in Ihren Kommissionen für ein Anliegen eintreten würden, um sich dann in der letzten Phase der Entscheidfindung aus der politischen Auseinandersetzung zurückzuziehen. Zudem kommt der Bundesrat mit den Erläuterungen zu den Abstimmungsthemen einer wichtigen Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung nach. Er muss einen einheitlichen Informationsstand sicherstellen. In Kreisschreiben legt der Bundesrat überdies die konkreten administrativen Massnahmen fest und überzeugt sich von der Richtigkeit der Abstimmungsergebnisse. Vorderhand muss der Bundesrat schliesslich auch die Abstimmungsbeschwerden instruieren, was nach Inkrafttreten der Justizreform wegfallen wird.
Der Bundesrat hat zudem am 19. April das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung in die Vernehmlassung gegeben. Dieses Gesetz bezweckt, der Öffentlichkeit den Zugang zu den amtlichen Dokumenten zu erleichtern und damit die Transparenz der Verwaltung zu fördern.
Erlauben Sie mir, dass ich noch auf Themen zu sprechen komme, die Ihre Kommission, aber auch einzelne Redner angesprochen haben.
Zum Projekt Flag und zur Evaluation der Führung mit Leistungsaufträgen und Globalbudget: Mit der Freigabe des Flag-Projektes hat der Bundesrat auch die Rahmenbedingungen festgelegt, welche einen vierjährigen Flag-Pilotbetrieb begleiten.
Abgestützt auf eine umfassende Projektevaluation, die bis September 2001 vorliegen wird, soll über die Weiterführung des vorliegenden Flag-Konzeptes in der Bundesverwaltung entschieden werden. Die Hauptfrage bei Flag ist, ob ein Amt dafür reif ist. Entscheidend ist vor allem das Rechnungswesen. Aufgrund der ersten Erfahrungen sind die Anforderungen an potenzielle Flag-Ämter erhöht worden. Die Berichterstattung hängt direkt mit den Leistungs- und Wirkungszielen zusammen. Dabei soll sich Flag als Steuerungsinstrument für alle Ebenen - Amt, Departement, Bundesrat und Parlament - eignen. Der Bundesrat wird das Anliegen der Berichtsablage verbessern.
Der Bund erbringt weniger Leistungen, die direkt messbar sind, als z. B. die Kantone. Aus diesem Grund ist die Konkretisierung von quantitativ messbaren Zielen bzw. Indikatoren schwierig; Frau Fässler hat darauf hingewiesen. Die Projektleitung Flag hat das Problem erkannt und bietet den Ämtern professionelle Unterstützung an. Ich möchte Herrn Beck versichern, dass wir dafür sorgen werden, dass auch das Flag-Handbuch ins Französische übersetzt wird.
Um dem Anliegen der Oberaufsicht Rechnung zu tragen und den Ergebnissen der Evaluation nicht vorzugreifen, lässt der Bundesrat nur noch eine begrenzte Zahl von Ämtern zu. Er hat also kein Moratorium vorgesehen. Nach der Evaluation wird sich ohnehin die Frage stellen, ob weitere Ämter ermutigt werden sollen, allfällige Umstellungen vorzubereiten. Der Bundesrat wird den Evaluationsbericht mit den Oberaufsichtskommissionen diskutieren. Sie selbst werden ihre eigene Evaluation des Prozesses vornehmen, so dass wir gemeinsam Schlussfolgerungen ziehen können.
Mit dem Flag-Projekt hängt der ETH-Leistungsauftrag zusammen, der auch ein Schwerpunktthema Ihrer Kommission war. Die Ausarbeitung des Leistungsauftrages 2000-2003 wurde in einem zähen Verhandlungsprozess ausgehandelt. Dabei ist es das EDI, welches die Wissenschaftspolitik der Schweiz festlegt. In diesem Rahmen wünscht es eine stärkere Vernetzung und bessere Integration der ETH in die schweizerische Hochschullandschaft, während der ETH-Rat selbst auf Autonomie bedacht ist.
Dieser erste Leistungsauftrag stellt eine Übergangslösung dar, weil er sich auf die Verhandlungen und eine Änderung der ETH-Verordnung stützt. Die endgültige Lösung wird im Rahmen der Revision des ETH-Gesetzes erfolgen. Diese Vorlage wird Ihnen vor Ende dieses Jahres zugehen; so steht es in den Jahreszielen des Bundesrates. Darin wird auch die Frage der Oberaufsicht des Bundesrates und des Parlamentes geregelt.
In der Periode 2000-2003 soll ein Controlling-Instrument geschaffen werden, das es - unter Berücksichtigung der Autonomie der ETH - dem Parlament und dem Bundesrat erlauben soll, die Leistungen dieser Institution in den wichtigen Bereichen zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden die traditionellen Reporting-Instrumente, insbesondere der Geschäftsbericht, neu auf die Ziele des Leistungsauftrages ausgerichtet werden. Dabei werden klare, messbare Indikatoren geschaffen, und das Verfahren wird vereinfacht. Genau diese Indikatoren werden es den zuständigen Kommissionen ermöglichen, die Oberaufsichtsfunktion besser wahrzunehmen. Die zuständigen Kommissionen werden aber auch zu diesen Indikatoren konsultiert.
Das Parlament wird sich schliesslich im Rahmen des Budgetprozesses 2001 mit dem Leistungsauftrag der ETH zu befassen haben und sich ebenfalls zu diesen Indikatoren äussern können.
Erlauben Sie, dass ich noch auf eine Frage zu sprechen komme, die von den Fraktionssprechern aufgeworfen wurde: [PAGE 611] Herr Chevrier hat das Reformprojekt Nove-it erwähnt, bei dessen Umsetzung gewisse Schwierigkeiten aufgetaucht sind. Es geht dabei um die Vereinheitlichung der Schlüsselressource Informatik in der Bundesverwaltung.
Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst, stellt aber auch fest, dass der Prozess erst in Gang gekommen ist. Er möchte jedoch daran festhalten, durch eine übergeordnete, kohärente Steuerung die Qualität und Flexibilität der Bundesinformatik zu wirtschaftlichen Bedingungen sicherzustellen. Er möchte aber auch die Transparenz erhöhen. Damit sollen gewisse bisherige Schwachstellen in der Bundesinformatik behoben werden, die auf der mangelnden Kohärenz, aber auch auf der ungenügenden Umsetzung vorhandener Erkenntnisse und Vorschriften beruhen. Zudem ist festzustellen, dass die Informatik, die sektoriell gewachsen ist, sehr heterogen ist und damit bisher sehr teuer war. Es soll also auch ein gewisses Einsparungspotenzial erreicht werden. Sie werden sich mit dem Projekt Nove-it anlässlich der Behandlung eines Kredites für dieses Vorhaben zu befassen haben.