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Jossen Peter · Nationalrat · 2000-06-08

Jossen Peter · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-08

Wortprotokoll

Will man sich eine erste Bilanz zu Swisscom, Post und SBB zu Gemüte führen - und zwar nicht irgendeine Bilanz, sondern eine Bilanz aus der Sicht der GPK -, so muss man sich zuerst den gesetzlichen Rahmen dieser Oberaufsicht in Erinnerung rufen.

Wir haben in unserem Tätigkeitsbericht 00.039 auf den Seiten 4 bis 7 (Ziff. II) die Grundsatzfrage nach der Aufsicht und Oberaufsicht über Post, Swisscom und SBB gemäss neuem Recht ausführlich dargelegt. Deshalb kann ich mich hier darauf beschränken, einige Hauptpunkte - im Anschluss an die Ausführungen des Kommissionspräsidenten - hervorzuheben.

Ich erinnere Sie daran, dass mit den vom Parlament beschlossenen Reformen in diesen Bereichen eine Trennung [PAGE 602] erfolgt ist, eine Trennung zwischen der strategischen oder politischen Ebene und der unternehmerischen, operativen Ebene. Diese Trennung hat auch in Bezug auf die Rolle der GPK hinsichtlich der bisherigen und neuen Form der Geschäftsprüfung ihre Auswirkungen.

Bisher überprüfte unsere Kommission die Geschäftsberichte, die Rechnungen und die Budgets. Bei den Budgets entschied das Parlament sogar noch über Personalbegehren. Nach den Reformen in den genannten Bereichen ist nun die Anpassung für die GPK dahingehend erfolgt, dass der zentrale Punkt unserer Oberaufsicht lediglich die Frage beinhaltet, ob und wie der Bundesrat die Interessen des Bundes wahrnimmt.

Wir haben also heute keine direkte Oberaufsicht mehr, sondern eine indirekte Prüfungsbefugnis über eine Reihe von Fragen, auf die ich kurz eingehen will. Es geht beispielsweise um die Frage, wie der Bundesrat seine Aufgaben und Kompetenzen, die ja neu gegliedert wurden, wahrnimmt.

Ein zweiter Themenbereich: Wie legt der Bundesrat seine strategischen Ziele fest? Vielleicht der wichtigste Teil: Wie nehmen die vom Bundesrat in den Verwaltungen, Verwaltungsräten usw. eingesetzten Personen oder die von ihm dorthin delegierten Personen ihre Aufgabe wahr? Selbstverständlich werden dabei die Akteneinsichtsrechte und auch die Auskunftspflichten weiterhin umfassend gewährleistet. Aber wichtig ist ja, dass der Haupt- und der direkte Ansprechpartner nicht mehr die Betriebe selber sind, sondern neu der Bundesrat.

Wenn man eine erste Bilanz zieht, muss man Folgendes wissen: Unser Rat - hier komme ich zum Verhältnis der GPK zu den Legislativkommissionen - hat auch eine erste Bilanz gezogen, nämlich als er der Parlamentarischen Initiative Hämmerle 98.446 Folge gab.

Das Zusammenspiel zwischen der GPK einerseits und den Legislaturkommissionen andererseits, beispielsweise der KVF, lässt sich z. B. am Service public illustrieren: Die KVF beschäftigt sich gegenwärtig mit der Ausformulierung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen, nachdem ihr die Parlamentarische Initiative Hämmerle zur Bearbeitung zugewiesen wurde, während wir in der GPK uns im Rahmen unserer - wie geschildert - neuen Aufsicht darauf beschränken zu prüfen, inwieweit beispielsweise der Bundesrat den im Leistungsauftrag an die verschiedenen Betriebe definierten flächendeckenden Leistungen, dem Service public, Nachdruck verleiht.

Bei dieser Überprüfung haben wir verschiedene Mängel festgestellt. Der Hauptmangel liegt nach Meinung der GPK unter anderem im Umstand, dass in Teilen der Bevölkerung der Eindruck entstanden ist, dass die Reformen zu einer Entsolidarisierung geführt haben, zu einem Lohndumping, zur Zentralisierung der Arbeitsplätze und zur Zerstörung von nationalen Symbolen.

Hier fehlt nach Meinung der GPK eine umfassende Kommunikationsstrategie, welche die schwierige Phase der Umwandlung dieser Betriebe, der Trennung zwischen operativer und unternehmerischer Führung, begleitet hätte. Aber insgesamt hat die GPK festgestellt, dass die eingeleiteten Reformen greifen und die Kinderkrankheiten, die jetzt noch auftreten, zu beheben sind.