Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2004-06-14
Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-14
Wortprotokoll
In der Botschaft zum Betäubungsmittelgesetz wird ausgeführt, dass die meisten Revisionspunkte keine einschneidenden Auswirkungen auf die Praxis hätten, da sie lediglich eine Angleichung an die Realität darstellen würden. Mit dieser Aussage wird von der eigentlichen Haupterneuerung der Cannabisproblematik abgelenkt. Bei der vorliegenden Revision geht es nämlich nicht um den Nachvollzug dessen, was sich in der Praxis in den vergangenen Jahren entwickelt hat, d. h. primär die gesetzliche Verankerung der bisher praktizierten Heroinabgabe. Vielmehr soll ein entscheidender Schritt in Richtung Drogenliberalisierung gewagt werden, indem der Anbau, Handel, Besitz und Konsum von Cannabispflanzen beziehungsweise -produkten bis zu einem gewissen Grad straffrei erklärt werden sollen.
Es geht also eigentlich um eine permissive "Lex Cannabis", weil die Cannabisfreigabe im Vordergrund der bundesrätlichen Vorlage steht. Das ist eine sehr erhebliche Veränderung der bisherigen schweizerischen Drogenpolitik, und das Schweizer Stimmvolk hat bisher noch nie Gelegenheit gehabt, darüber direkt abzustimmen. Seitdem im Ständerat das Problem erstmals beraten worden ist, hat die Einstellung der Behörden, der Armee, der Lehrer, der Polizei und jetzt [PAGE 1049] eines grossen Teils der Bevölkerung einen entscheidenden Wandel erlebt.
Wir zweifeln nicht daran, dass sich der Bundesrat jetzt wegen all dieser negativen Stellungnahmen teilweise von seinem ursprünglichen Vorhaben distanziert. Doch dürfen wir nicht übersehen, dass er zur Relativierung seiner eigentlichen Cannabisvorlage einfach generelle und allgemein verbindliche Suchtpräventionsbestimmungen in das bestehende Betäubungsmittelgesetz implantieren will. Einzelne Gesetzesbestimmungen weisen keine klaren Konturen auf. Man kann nicht sagen, was alles unter mögliche Massnahmen fallen wird. So heisst es z. B. in Artikel 3h Absatz 2, dass der Bund selbst ergänzende Massnahmen zur Verminderung der Suchtprobleme treffen kann, ohne dass diese Massnahmen näher umschrieben werden. Bei einer möglichen Referendumsabstimmung würde es aber nicht möglich sein, separat über einzelne drogenpolitische Aspekte abzustimmen. Vielmehr müsste der einzelne Stimmbürger zu einem Gesamtpaket Stellung nehmen, das er nur als Ganzes annehmen kann oder eben ablehnen muss.
Die SVP-Fraktion hält an der Bestrafung des Konsums aller Betäubungsmittel und der entsprechenden Vorbereitungshandlungen fest. Bei einer Strafbefreiung des Konsums und der entsprechenden Vorbereitungshandlungen wäre mit einer generellen Zunahme des Konsums von heute illegalen Drogen und einem riesigen kriminellen Schwarzmarkt zu rechnen. Das generelle Konsumverbot ist eine wichtige Grundlage der Präventionsbemühungen. Eine Strafbefreiung des Konsums und der entsprechenden Vorbereitungshandlungen sendet ein falsches Signal aus.
Jeder Drogenkonsument ist ein potenzieller Förderer nicht nur des eigenen, sondern auch des Konsums von Drogen durch Dritte. Dadurch trägt er auch zur Verbreitung des Betäubungsmittelmissbrauchs bei. Durch öffentlichen Drogenkonsum wird die öffentliche Ordnung erheblich gestört. Hier ist eine konsequente polizeiliche Repression notwendig. Hingegen könnte das Opportunitätsprinzip im Gesetz verankert werden; dieses Prinzip käme vor allem dann zur Anwendung, wenn kein sozial schädigendes Verhalten vorliegt, also z. B. bei Konsum in den eigenen vier Wänden. Dieses Prinzip hätte den Vorteil, dass zwar die Strafbarkeit beibehalten würde, aber in Bagatellfällen auf eine Bestrafung verzichtet werden könnte. Es müsste mindestens das Schutzalter 18 gelten; kiffende Schüler müssten systematisch disziplinarisch bestraft werden.
Schliesslich muss die Idee einer staatlichen Cannabissteuer bekämpft werden. Eine solche Steuer würde den kriminellen Drogenschwarzmarkt massiv fördern und den illegalen Handel in keiner Weise eindämmen können. Eine Steuer wäre überdies für Händler und Konsumenten, aber auch für den Uno-Suchtstoffkontrollrat ein Indiz dafür, dass unser Land nicht nur Konsum, Anbau und Handel von Cannabis zulässt, sondern sich über die Erhebung von Steuern auch direkt am Rauschgiftgeschäft bereichert.
Die SVP-Fraktion ist für Nichteintreten. Eine "Laissez faire, laissez aller"-Politik im Drogenbereich gibt vor allem der Jugend ein falsches Signal. Der Konsum von Cannabis ist wegen der zunehmenden THC-Konzentrationen gefährlich; der Schritt zu harten Drogen wird immer kleiner. Unser Land riskiert mit einer Liberalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis, zum Drogensupermarkt Europas zu werden. Deshalb ist eine Neubeurteilung in der Drogenpolitik vonnöten. Ein neu zu entwerfendes Betäubungsmittelgesetz müsste weiterhin nur ein Betäubungsmittelgesetz im eigentlichen Sinne des Wortes bleiben und dürfte nicht eine Art allgemeines Suchtpräventionsgesetz werden. Darin müssten die Voraussetzungen für die Heroinverschreibung im bisherigen Rahmen ausdrücklich verankert werden, und die Heroinverschreibung dürfte nicht durch die Krankenkassen auf Kosten der Prämienzahlerinnen finanziert werden. Es müssten auch der Konsum von Betäubungsmitteln und dessen Vorbereitungshandlungen, unter Vorbehalt des Opportunitätsprinzips bei nicht sozial schädlichem Konsum, grundsätzlich als Übertretungen geahndet werden können, und schliesslich müsste eine klare gesetzliche Abgrenzung zwischen Industrie und Drogenhandel erfolgen und der gewerbsmässige Handel mit Drogenhanf grundsätzlich verboten bleiben.
Es gibt Leute, die behaupten, der Nationalrat habe sich im letzten Herbst aus wahltaktischen Gründen aus der Verantwortung gestohlen. Allerdings erfolgte damals wie heute die Abstimmung im Nationalrat unter Namensaufruf. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass, einmal wiedergewählt, mehrere meiner Kolleginnen und Kollegen ihre Weste umdrehen werden.