Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2004-06-15
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2004-06-15
Wortprotokoll
Mit Artikel 51 kommen wir zum neuen Kapitel "Integration", welches insgesamt gesehen das erfreulichste Kapitel im neuen AuG ist. Denn hier ist tatsächlich der in den Neunzigerjahren begonnene Paradigmenwechsel, dass man nämlich nicht nur einfach Arbeitskräfte aus dem Ausland kommen lassen kann, ohne sich um ihre Integration zu kümmern, weitergeführt worden. Das frühere System ist einer Politik gewichen, welche die Integration gleichberechtigt neben die Massnahmen zur Zulassung stellt. Das hatte damals angefangen, indem man ja überhaupt einmal einen kleinen Artikel zur Integration ins alte Anag eingefügt hat. Bei der Totalrevision bekommt jetzt das Kapitel "Integration" endlich den Stellenwert, den es verdient. Das ist einmal das Positive daran.
Der Bundesrat macht in Artikel 52 einen Vorschlag, und meine Minderheitsanträge, die ich jetzt begründe, beziehen sich auf den Entwurf des Bundesrates und nicht auf die Anträge der Mehrheit, die ich Ihnen zur Ablehnung empfehle. Ich empfehle Ihnen, beim Konzept des Bundesrates zu bleiben und dieses - mit meinen Minderheitsanträgen angereichert bzw. modifiziert - anzunehmen.
Warum das? In Artikel 52 wird der Grundsatz formuliert, dass die Integration sowohl den Willen der Ausländerinnen und Ausländer, sich in der neuen Gesellschaft einzugliedern, wie auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraussetze. Das ist der Grundsatz, und der ist an sich richtig so: Es ist ein gegenseitiger, ein wechselseitiger Prozess.
Ich habe bei meiner langjährigen Tätigkeit in der Integrationsarbeit auch immer wieder festgestellt, dass es in der Gesellschaft integrationshemmende Faktoren gibt. Deshalb habe ich bei Artikel 52 Absatz 1 einen Zusatz beantragt, der lautet: "Es wird darauf geachtet, dass integrationshemmende Bestimmungen abgebaut und keine neuen erlassen werden."
Ich habe aufgrund meiner Erfahrungen gemerkt, dass es tatsächlich auch aufseiten der Schweiz Probleme gibt, die die Integration der Migrantinnen und Migranten hemmen. Ein Beispiel: Wenn ausländische Jugendliche einfach aufgrund ihres "falschen" Namens keine Chance haben, an eine Schnupperlehre oder Lehrstelle zu kommen, ist das eine integrationshemmende Massnahme aufseiten der Schweiz. Es gibt übrigens zu diesem Tatbestand eine Untersuchung des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien, das Blindbewerbungen machte. Einmal war die Bewerberin eine [PAGE 1068] Schweizerin, nachher wurde das gleiche Dossier unter einem ausländischen Namen eingereicht. Die Bewerberinnen mit einem Schweizer Namen bekamen die Lehrstellen; identische Dossiers mit einem ausländischen Namen wurden zurückgeschickt. Es handelt sich also klar um eine diskriminierende Massnahme, die integrationshemmend ist. Ich könnte weitere Beispiele aufzählen, etwa den Umstand, dass man eine Wohnung nicht bekommt, wenn man einen Namen hat, der auf eine ausländische Herkunft hindeutet.
Ich habe aber gemerkt, dass es schwierig ist, dieses Problem in diesem Gesetz anzugehen, denn was ich jetzt erwähnt habe, sind Haltungen und nicht gesetzliche Bestimmungen. Deshalb ziehe ich den Antrag der Minderheit zu Absatz 1 zurück. Aber ich habe jetzt erklärt, worum es geht und dass solche diskriminierende, integrationshemmende Verhaltensweisen tatsächlich auch auf Schweizer Seite existieren. Das ist natürlich der Integration insgesamt abträglich. Aber weil es schwierig ist, das in eine Gesetzesbestimmung zu fassen, ziehe ich den Antrag zu Absatz 1 zurück.
Ich komme zu Artikel 52 Absatz 2: In der bundesrätlichen Fassung dieses Absatzes wird gesagt, dass es erforderlich ist, sich mit den Lebensbedingungen in der Schweiz auseinander zu setzen und eine Landessprache zu erlernen. Es ist an sich unbestritten, dass die Sprache ein wichtiger Integrationsfaktor ist. Es hat auch etwas Emanzipatorisches, wenn man sich in einem Land selber zurechtfinden kann, ohne dauernd Dolmetscherinnen oder Dolmetscher zu brauchen.
Ich bin absolut der Meinung, dass die Sprachkenntnisse der Leute gefördert werden sollen. Ich schlage Ihnen im Minderheitsantrag einfach eine Variante vor, in der mehr die Unterstützung und die Förderung betont werden als quasi der Zwang, eine Sprache zu lernen. Ich tue das aufgrund der guten Erfahrungen, die wir zum Beispiel im Kanton Luzern mit dem Projekt "Deutschkurse für Mütter" gemacht haben. Wir haben gemerkt: Die Frauen sind durchaus bereit, die deutsche Sprache zu erlernen, wenn Deutsch- und Integrationskurse so angesetzt werden, dass es den Leuten möglich ist, sie zu besuchen - wenn die Kurse zum Beispiel im Schulhaus stattfinden, wo die Kinder in den Unterricht gehen, und wenn man im Idealfall auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten für die kleineren Kinder anbietet. Ich kann Ihnen sagen, dass es eine absolute Erfolgsgeschichte ist, was in diesen Kursen im Kanton Luzern passiert. Diese sind dank der Unterstützung durch den Integrationskredit der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) möglich geworden.
Das meine ich: Man soll Anreize schaffen, Unterstützung anbieten, aber man soll nicht zwingend formulieren. Meine Formulierung ist einfach weicher, unterstützender als die Fassung des Bundesrates.
In meinem Minderheitsantrag zu Absatz 3 beantrage ich Ihnen, die bundesrätliche Version zu streichen, weil da etwas sehr Problematisches eingeführt wird - diesbezüglich stütze ich mich auch auf die Ausführungen der EKA -: In Absatz 3 heisst es, dass der Grad der Integration bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung und bei der Ausübung des Ermessens durch die Behörden berücksichtigt werden soll. Ich frage Sie: Wie messen Sie den Grad der Integration?
Herr Blocher hat in der Debatte in der Sondersession das Beispiel des Italieners erwähnt, der seit zwanzig Jahren in der Schweiz lebt und perfekt funktioniert, aber praktisch nicht Deutsch spricht, und gesagt, dieser Italiener sei doch eigentlich auch integriert. Das finde ich auch. Oder es gibt Leute aus der Oberschicht - Einwanderer, Amerikaner, sie wohnen im reichen Vorort Meggen bei Luzern, sprechen kein Wort Deutsch; das ist kein Problem, kein Thema, die Leute sind bestens integriert. Sie würden mit dieser Bestimmung gezwungen, Deutschkurse zu besuchen und sich bei uns zu integrieren. Es gibt auch Vorstellungen von Integration, die dem assimilatorischen Modell der Sechzigerjahre verpflichtet sind, wonach jemand nur dann integriert ist, wenn er genau so tickt, wie das der eigenen Vorstellung entspricht. Wenn ich in den Saal schaue, frage ich mich, wer denn eigentlich das richtige "Schweizer-Sein" vertritt: Ist jemand integriert, der so funktioniert wie ich, oder ist es jemand, der so funktioniert wie Herr Müller Philipp? Da sind doch Welten dazwischen. Wie wollen wir denn diesen Grad der Integration messen? Sie sehen, wie ausserordentlich problematisch und heikel das ist.
Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit, Artikel 52 Absatz 3 zu streichen.