Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-15
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-15
Wortprotokoll
In Artikel 54 betreffend die finanzielle Regelung der Integration geht es um einen wichtigen Artikel. Er entspricht mehr oder weniger dem heutigen Artikel 25a des Anag, der 1999 in Kraft gesetzt wurde. Es ist eine Kann-Formulierung, und Sie haben nun eine ganze Palette zur Auswahl: die Kann-Formulierung nach heutigem Gesetz, welche die Mehrheit und der Bundesrat unterstützen, die verpflichtendere Form der Minderheit I (Bühlmann) und den Antrag der Minderheit III (Fehr Hans), welche die ganze Finanzierungsregelung streichen möchte.
Klar ist: Man kann nicht nur von Integration reden, man muss sie vielmehr umsetzen, leben und auf allen Ebenen fördern. Das geht nicht gratis, auch wenn jeder Einzelne selber einen grossen Beitrag dazu leisten kann. Es braucht gewisse Unterstützungsgelder, was ja bereits heute - basierend auf der Integrationsverordnung - funktioniert.
Wenn Sie Artikel 54 streichen wollen, was schon vorher beim Antrag Bortoluzzi auf Streichung des ganzen Kapitels abgelehnt wurde, so möchte ich Sie einfach darauf hinweisen, dass Sie sich dann zwar konzeptionell für Integration aussprechen, aber nicht sagen, wie sie vor sich gehen soll. Herr Fehr Hans, nur weil seit 1999 die heutige Regelung in Kraft ist, kann man sicher nicht behaupten, dass eine "Integrationsindustrie" aufgebaut würde; mir jedenfalls ist eine solche Industrie nicht bekannt. Ganz wichtig ist zudem der Hinweis in Artikel 54 Absatz 2 auf das Budget: Wie viel das Parlament jedes Jahr für die Integration ausgeben will, ist ein politischer, demokratischer Entscheid, der hier in diesem Parlament gefällt wird. In den vergangenen Jahren haben wir uns jeweils für Beträge zwischen 10 und 14 Millionen Franken entschieden, was angesichts der Bedeutung der [PAGE 1078] Integration und der grossen Zahl von Personen ein geringfügiger Betrag ist. Aber dieses Parlament hat mit der Budgethoheit jederzeit die Instrumente in der Hand, um eine gewisse Industrie, wie Sie das formulieren, gar nicht erst entstehen zu lassen.
Dann ist auch der Hinweis in Artikel 54 Absatz 1 wichtig, dass im Normalfall der Bund nur bezahlt, wenn sich andere Partner - etwa die Gemeinden - an solchen Integrationsprojekten im selben Ausmass beteiligen. Die Gesuche werden von der Eidgenössischen Ausländerkommission begutachtet, und damit ist gewährleistet, dass auch die wichtigen Ausländerkommissionen, die dort vertreten sind, ein Mitspracherecht haben.
Das Parlament mit dem Budget und die Kommission geben uns also die Garantie, dass mit der finanziellen Unterstützung der Integration auf keinen Fall ein Geldhahn geöffnet wird, was unbestimmte Folgen hätte. Dieser Vorwurf stimmt so schlichtweg nicht. Die Kommission hat sich deshalb mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung der heutigen Regelung und damit der Kann-Formulierung angeschlossen. Der Streichungsantrag wurde mit 12 zu 3 Stimmen klar abgelehnt, ebenso der heutige Antrag der Minderheit I (Bühlmann), der keine Mehrheit fand. Denn wir sind der Ansicht, dass Integration und finanzielle Unterstützung wichtig sind, dass aber keine Verpflichtung dazu bestehen kann.
Zur Frage der Integrationsvereinbarungen in Absatz 4: Ich nehme heute zur Kenntnis, dass der Bundesrat ein neues Argument aufführt, das in der Kommission nicht vorlag, nämlich den Hinweis, dass damit eine allfällige Ungleichbehandlung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern entstehen könnte. In der Kommission wurde bei Absatz 4 der heutige Mehrheitsantrag klar unterstützt, weil wir der Meinung waren, dass diese Konkretisierung mit Integrationsvereinbarungen Sinn macht; Kollege Strahm hat das zu Recht unterstützt. Es ist auch so formuliert, dass es "in der Regel" gilt; es ist nicht abschliessend, es ist nicht zwingend, sondern es soll den Normalfall darstellen. In der Kommission wurde Absatz 4 mit 10 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen als Ergänzung zum Konzept zugestimmt. Der Antrag Engelberger zu Absatz 1 lag nicht vor, ist aber inhaltlich sehr nahe am Konzept der Mehrheit.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen und alle anderen Anträge abzulehnen.