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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-15

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-15

Wortprotokoll

Die Auslieferung von per Haftbefehl gesuchten Personen ist ein wichtiger Teil der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Zwischen der Schweiz und Frankreich ist die Zusammenarbeit im Europäischen Auslieferungsübereinkommen von 1957 festgelegt. Im Auslieferungsverkehr kann heute aber erst die Schweiz Personen vereinfacht ausliefern. Daher wollen wir mit diesem Zusatzvertrag für beide Staaten ein neues, vereinfachtes Verfahren einführen. Vereinfacht ist dieses Verfahren deshalb, weil dafür weder ein formelles Auslieferungsgesuch noch ein auf ministeriellem Weg übergebenes Schreiben mit Haftbefehl noch Beglaubigungen nötig sind. Die Arbeit kann somit rasch und kostengünstiger abgewickelt werden.

Mit Deutschland und Österreich bestehen bereits solche Zusatzverträge; sie haben sich in der Praxis bewährt. Der Zusatzvertrag mit Frankreich wird es ermöglichen, rund die Hälfte der Auslieferungen in diesem vereinfachten Verfahren abzuwickeln. Die Genehmigung dieses Vertrages war in der Kommission absolut unbestritten. Wir sind überzeugt, dass der Vertrag gut ausgehandelt wurde und im Interesse unseres Landes liegt. Falls Sie ihn genehmigen, unterliegt er dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.

Ich ersuche Sie daher im Namen der einstimmigen SPK, den Bundesbeschluss zu genehmigen.

Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-15 | Lexipedia | Lexipedia