Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-16
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich habe nichts mehr anzuführen. Die Kommission hat sich der Argumentation des Bundesrates vollumfänglich angeschlossen. Wir haben auch hier wieder die Schnittstellenproblematik mit dem Bundesgerichtsgesetz, das auch in Beratung ist und in Artikel 78 Absatz 1 grundsätzlich die Fassung des Bundesrates, wie Sie sie hier sehen, übernimmt. Wo im Ausländergesetz neu ein Rechtsanspruch besteht, also nach dem Willen dieses Rates etwa beim Familiennachzug, steht neu der Weg ans Bundesgericht offen, oder er wird neu geschaffen. Die Kantone haben nicht unbedingt Freude daran, weil das auch langwierigere Verfahren gibt. Deshalb sind wir der klaren Auffassung, dass die Version des Bundesrates für die Rechtsweggarantie ausreichend ist und dass das Bedürfnis der Kommission nach weniger und konziseren Verfahren erfüllt ist. Wir haben daher unseren Entscheid mit 12 zu 8 Stimmen gefällt.
Ich empfehle Ihnen somit, den Antrag der Minderheit abzulehnen.