Gross Jost · Nationalrat · 2004-06-16
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Minderheit Garbani, vertreten durch Kollege Janiak, zu unterstützen.
Ich kann in einem weiten Umfang auf die Ausführungen von Herrn Vischer verweisen. Wir haben ja das Problem auf Bundesebene insofern gelöst, als in Ausnahmefällen, wenn Rechtsansprüche beispielsweise aufgrund der EMRK - Recht auf Wahrung der Ehe, auf Wahrung des Familienlebens - betroffen sind, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde möglich ist. Sonst ist, bei Verletzung entsprechender verfassungsmässiger Rechte nur die staatsrechtliche Beschwerde möglich. Wir brauchen die gleichen Verfahrensgarantien selbstverständlich auf kantonaler Ebene, aufgrund der EMRK, aber auch aufgrund der Bundesverfassung. Artikel 30 der Bundesverfassung vermittelt einen Anspruch auf gerichtliche Verfahren bei Eingriffen in zivile Rechte der Betroffenen, in Übereinstimmung mit Artikel 6 der EMRK. Der Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung ist beispielsweise ein Eingriff in eine bestehende Rechtsposition.
Wenn wir hier in den Absätzen 3 und 4 keine Anpassungen vornehmen, ist der verfahrensrechtliche Schutz, der in der Substanz nicht hinter das Bundesverfahrensrecht zurückgehen darf, berührt. Der Antrag der Minderheit bringt auf kantonaler Ebene den Rechtsschutz, in Übereinstimmung mit der EMRK, insbesondere mit der Rechtsweggarantie und dem Anspruch auf unabhängige richterliche Beurteilung.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit Garbani zu unterstützen.