Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2004-06-16
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Blocher, Sie haben jetzt in Ihrer Begründung eigentlich alles gesagt, was mit Absatz 1 zusammenhängt. Sie haben den Missbrauchstatbestand zitiert, wenn jemand plötzlich keine Papiere mehr hat. Für diesen Fall ist Absatz 1 gedacht. Gegen den habe ich eigentlich nichts; er ist auch laut dem Datenschützer passabel.
Aber mein Streichungsantrag betrifft Absatz 2, der Einsicht in Passagierlisten verlangt. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass irgendein Missbrauchstatbestand vorhanden ist. In Artikel 6 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes, auf den sich der Datenschützer in der Kommission bezogen hat, heisst es: "Personendaten dürfen nicht ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn dadurch die Persönlichkeit der betroffenen Personen schwerwiegend gefährdet würde, namentlich weil ein Datenschutz fehlt, der dem schweizerischen gleichwertig ist."
Auf die Frage, was es mit dem Einblick in die Passagierlisten auf sich hat, sind Sie jetzt nicht eingegangen. Ich weiss auch, dass es Fluggesellschaften gibt, die gar nicht erfreut [PAGE 1141] sind, wenn sie Einblick gewähren müssten. Wie stellen Sie sich zu dieser Frage, die zu Absatz 2 aufgeworfen ist?