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preparatory:AB 44568

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich begründe meinen Minderheitsantrag zu Artikel 115 Absatz 1 Buchstabe d.

Die Mehrheit möchte gemäss Artikel 115 mit Busse bestrafen, wer mit der Bewilligung verbundene Bedingungen nicht einhält; es geht um die Integration. Dabei führt die Mehrheit explizit auch Artikel 52 dieses Gesetzes an, in welchem die Grundsätze der Integration festgehalten werden. Wer also die vom Gesetz geforderten Integrationsbemühungen nicht unternimmt, soll nach Ansicht der Mehrheit mit einer Busse bestraft werden können. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine ausländische Person nicht an einem Sprach- oder Integrationskurs teilnimmt.

Die Androhung von strafrechtlichen Folgen, von Bussen, ist völlig fehl am Platz. Integration ist ein Prozess, welcher von den Beteiligten erfordert, dass sie sich mit unserer Kultur und unserer Lebensweise auseinander setzen. Eine solche Integration hängt, wie dies in Artikel 52 bereits formuliert ist, auch vom Willen der Ausländerinnen oder der Ausländer ab. Das hat auch viel mit persönlicher Motivation und mit Freiwilligkeit zu tun. Wer eine erfolgreiche und nachhaltige Integration im Auge hat, dem muss klar sein, dass die Androhung einer Strafe für den Fall, dass sich eine ausländische Person [PAGE 1153] nicht an Integrationsmassnahmen beteiligt, völlig kontraproduktiv sein kann.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.