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preparatory:AB 44588

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Vorhin hat ein Verbandsmensch einem anderen Verbandsmenschen "Verbandsmensch!" vorgehalten. Ich lege meine Interessen hier offen: Ich bin Unternehmer, und ich bin daran interessiert, dass Schwarzarbeit sanktioniert wird.

Die Mehrheit der Kommission hat zu diesem Artikel einen Antrag stipuliert, der fordert, dass im Wiederholungsfall Unternehmungen, die sich nicht korrekt verhalten, entsprechend gebüsst werden, indem sie vom öffentlichen Submissionswesen fern gehalten werden sollen. Das ist in Ordnung. Ich möchte allerdings die Diskussion zwischen Herrn Gysin Remo und Herrn Triponez insofern relativieren, als Herr Triponez durchaus auch für eine Sanktion eintritt, nicht nur im Wiederholungsfall, sondern sogar schon beim ersten Mal, wenn es um einen schwerwiegenden Verstoss geht.

Für die CVP-Fraktion ist es letztlich zweitrangig, ob Herr Triponez oder die Kommissionsmehrheit obsiegt. Wichtig ist uns, dass solche Sanktionen auch ausgesprochen werden können, denn es ist in der Tat stossend, dass Unternehmungen, die sich wettbewerbsverzerrend Vorteile erschleichen - unter Umgehung allenfalls von Abgaben an den Staat -, gleich lange Spiesse haben sollten wie die anderen 99 Prozent der Unternehmungen, die sich korrekt verhalten. Wegen diesem einen Prozent der schwarzen Schafe müssen wir einen solchen Artikel im Gesetz haben.

Meine Damen und Herren, die Sie jetzt gegen diese Bestimmung Sturm laufen: Es kann hier drinnen kein Unternehmer, der sich korrekt verhält - und ich gehe davon aus, dass das alle hier drinnen tun -, grundsätzlich daran interessiert sein, diesen Absatz zu streichen.

Ich gestatte mir noch eine Frage an Herrn Bundesrat Blocher: Wir werden morgen auch das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beraten. Um Schwarzarbeit - darum geht es hier in erster Linie - auszuführen, braucht es in aller Regel zwei Beteiligte: Der eine bietet einem Schwarzarbeiter einen Arbeitsplatz an; der andere, der Arbeitnehmer, weiss in der Regel, dass er schwarzangestellt ist, oder er will sogar, dass er schwarzangestellt wird. Wo sind hier in diesem Gesetz die Sanktionen gegenüber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen?

Eine zweite Frage - ich erwarte von Herrn Bundesrat Blocher, dass er sie allenfalls nicht beantworten kann, weil sie nicht in sein Departement, in sein Ressort, fällt -: Wo sind die Sanktionen im morgen zu beratenden Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit? Dort werden nämlich nur die Unternehmungen belangt.