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Gysin Remo · Nationalrat · 2004-06-16

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Jetzt werde ich Sie verblüffen und Ihnen trotzdem eine Antwort geben.

Ich habe nichts dagegen, wenn Sie in anderen Gesetzen für Übertretungen eine solche Sanktion einfügen, also vorsehen, dass die öffentliche Hand keine Aufträge mehr erteilt. Das hängt vom Gegenstand ab. Da gibt es Ermessen. Wenn Sie das generell bei gravierenden Verstössen von Unternehmen, z. B. gegen den Umweltschutz, einführen wollen, bin ich dabei. Dann machen wir das in allen spezifischen Gesetzen. Da unterstütze ich Sie.

Und jetzt zu meiner Frage: Ich hatte den Eindruck, Sie verbreiteten ziemlich viel Konfusion. Sie haben zum Beispiel gesagt, das gelte nur für die öffentlichen Unternehmen. Das stimmt nicht. Lesen Sie den Text! Es sind alle Unternehmen angesprochen, die privaten und die öffentlichen. Aber die öffentliche Hand, der Staat ist spezifisch angesprochen bei dieser Sanktion, die nur er verfügen kann. Hier ist die Exklusivität: Bei öffentlichen Aufträgen ist Zurückhaltung zu üben. Da ist der Staat angesprochen. Aber von den Tatbeständen her können Übertretungen von privater wie von öffentlicher Seite erfolgen.

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