Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-17
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt diese Bestimmung. Abklärungen haben gezeigt, dass es zahlreiche Stiftungen gibt, deren Zweck einfach gar nicht mehr erfüllt werden kann, weil es, von heute aus gesehen, unmöglich ist.
Ich bringe Ihnen ein kleines, schönes Beispiel: Da konnte einer, der in einem kleinen Dorf wohnte, nicht Theologie studieren. Er wurde vermöglich und machte eine Stiftung. Er schrieb, der Ertrag der Stiftung solle für einen Knaben verwendet werden - damals studierten nur Knaben Theologie -, der Theologie studieren möchte, der in diesem Dörfchen wohnt und keine anderen Zuwendungen erhält, weder vom Staat noch von privater Seite. Es müssten also zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit der Knabe einen Beitrag bekäme. Wenn Sie diese Stiftung - sie ist jetzt etwa neunzig Jahre alt - anschauen, müssen Sie sehen: Erstens wollte nie ein Knabe aus diesem Dörfchen Theologie studieren; zweitens ist es heute selbstverständlich, dass einer, wollte er Theologie studieren, Theologie studieren könnte, ohne dass diese Stiftung zum Zuge käme; drittens gibt es noch andere Einrichtungen, die den Knaben unterstützen würden. Also kann und konnte dieser Stiftungszweck gar nie erfüllt werden.
Es ist so, dass diese Stiftung einen Stiftungsrat hat, einen Gemeinderat, der sie überwachen muss. Dann gibt es in den Kantonen noch Stiftungsorgane. Und heute hätten Sie für diese Stiftung noch einen Revisor beschlossen. Da ist es wirklich sinnvoll, zu sagen: Hier sollte eine Änderung des Stiftungszwecks eingeleitet werden, die der Intention des Stifters am nächsten kommt. Sonst schleppen wir Dinge mit uns herum, die nicht notwendig sind - das ist auch ein bürokratischer Leerlauf. Ich glaube, mit der Fassung des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission ist Gewähr geboten, dass keine Missbräuche entstehen.