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Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-06-17

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Bei Auslandaufenthalten, insbesondere etwa in den USA und in Grossbritannien, stösst man in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur immer wieder auf Stiftungseinrichtungen. Demgegenüber ist das Stiftungswesen in unserem Land gemessen am vorhandenen Potenzial weniger weit entwickelt. Aufgrund der Vermögensentwicklung wäre jedoch der Stiftungsmarkt ein eigentlicher Wachstumsmarkt.

Gegenwärtig gibt es in unserem Land etwa 11 000 Stiftungen mit einem Stiftungsvermögen im Umfang von 30 Milliarden Franken, wovon jährlich immerhin etwa 1 Milliarde Franken ausgeschüttet wird. Was ebenfalls zu bedenken ist: Knapp 3 Prozent aller Beschäftigten in unserem Land sind in irgendeiner Form für eine Stiftung tätig. Internationale Vergleiche belegen deutlich, dass auch hierzulande das Stiftungswesen noch weiterentwickelt werden könnte. Dazu braucht es aber verbesserte rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen.

Hinter der parlamentarischen Initiative Schiesser stehen denn auch in erster Linie die Bestrebungen, mehr Geldquellen für Vergabungen an gemeinnützige Institutionen vor allem natürlich aus dem Kreis der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur und in anderen Bereichen zu gewinnen. Im Vordergrund der Vorlage stehen zwei Pfeiler: erstens Erleichterungen im Zusammenhang mit Zweckänderungen von Stiftungen, zweitens eine verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit. Darüber hinaus sind mit der Buchführungspflicht und der Revisionspflicht aber drittens auch Verbesserungen im Sinne der Corporate Governance vorgenommen worden.

Wer kennt nicht die Stiftungen, deren Mittel wegen eines "überlebten" Zwecks nicht mehr zum Einsatz gelangen? Mit der vorgeschlagenen Erleichterung bei den Zweckänderungen wird eine zentrale Attraktivitätssteigerung vorgeschlagen. Selbstverständlich wurden zur Verhinderung von Missbräuchen verschiedene Vorbehalte angebracht, wie Sie der Fahne entnehmen können:

1. Die Errichtung der Stiftung oder die letzte Änderung muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.

2. Der geänderte Zweck - und das ist ganz wichtig - muss ebenfalls öffentlich und gemeinnützig sein.

3. Das Recht auf Änderung des Stiftungszwecks ist unvererblich und unübertragbar.

Auf dieser Grundlage empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, dieser gegenüber dem geltenden Recht vereinfachten Möglichkeit der Zweckänderung zuzustimmen.

Bezüglich der Änderungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer schlagen wir Ihnen analog zum Ständerat eine Erhöhung der Abzüge von 10 auf 20 Prozent des steuerbaren Einkommens vor. Die ständerätliche Kommission hatte ihrem Rat 40 Prozent beantragt; der Ständerat hat sich dann auf 20 Prozent festgelegt. Die Erhöhung gegenüber dem geltenden Recht von 10 auf neu 20 Prozent ist zweifellos steuerlich eine wichtige Attraktivitätssteigerung. Diese fiskalische Verbesserung verbessert natürlich auch die Stellung der Schweiz im internationalen Stiftungswettbewerb.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission, dieser Abzugsfähigkeit von 20 Prozent zuzustimmen.

In diesem Zusammenhang ist, wie bereits erwähnt, darauf hinzuweisen, dass die Corporate Governance sowie die Transparenz gestärkt werden. Die Kontrolle darüber, ob die Mittelzuführung auch den statutarischen Zielsetzungen entspricht, wird selbstverständlich gewährleistet; bezüglich der Revisionsstelle sind neu detaillierte Regelungen getroffen worden. Um dem Aspekt der Kleinststiftungen, von denen es sehr viele gibt, Rechnung zu tragen, kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen von der Pflicht zur Errichtung einer Revisionsstelle zulassen. Dank der verbesserten Transparenz wird auch das Vertrauen in die Stiftungen verbessert; davon ist die Kommission überzeugt.

Im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden beantragt Ihnen Ihre Kommissionsmehrheit analog zu den Beschlüssen des Ständerates, dass die Höhe der Abzugsfähigkeit im Rahmen der kantonalen Steuerhoheit verbleibt.

Im Weiteren haben wir Anpassungen bei der Verrechnungssteuer und bei der Mehrwertsteuer beschlossen, um auch von dieser Seite her die Stellung des Stiftungswesens zu stärken.

Bekanntlich hat der Ständerat dieser Revision ohne Gegenstimme zugestimmt. Ihre Kommission hat der vorliegenden Fassung mit 15 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Namens Ihrer WAK empfehle ich Ihnen daher Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den Beschlüssen der Kommissionsmehrheit.