Lexipedia

preparatory:AB 44636

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und die Ausnahmebestimmung für die Revisionsstelle zu streichen.

Ich tue das aus folgenden Gründen: Zum Ersten ist es ein Unterschied, Herr Bundesrat Blocher, ob Sie eine Unternehmung oder eine kleine Organisation haben, die Ihnen gehört, oder ob Sie, wie es bei der Stiftung der Fall ist, ein verselbstständigtes Vermögen haben, das aus der Willkür des Stifters oder der Stifterin damit auch entlassen ist. Es ist wichtig, dass mit der obligatorischen Revision vor allem auch für allfällige Donatorinnen und Donatoren sichergestellt ist, dass die Mittel richtig verwendet werden.

Zum Zweiten hat Herr Blocher an die Kohärenz des Stiftungsrechtes appelliert - womit, weiss ich noch nicht. Wir warten seit längerer Zeit, Herr Blocher - seit mindestens einigen Jahren und seit Ihrem Amtsantritt jetzt seit Anfang Jahr -, auf die Vorlage zum Revisionsrecht. Diese liegt immer noch nicht vor. Wenn Sie dann in diesem Rahmen eine schlüssige Bestimmung bringen können, können wir die Gesamtregelung immer noch überprüfen. Beim derzeitigen Wissensstand, bei der derzeitigen Gesetzgebung ist es richtig, wenn wir alle Ausnahmeregelungen streichen und die Frage der Revision mit der Vorlage des Gesetzes, die Herr Blocher in Aussicht gestellt hat, nochmals überprüfen.

Herr Blocher hat gesagt, es seien nicht alles grosse Stiftungen. Das ist, denke ich, ein bisschen ein fragwürdiger Hinweis. Es ist ja selbstverständlich, dass die ganz grossen Stiftungen bereits heute Revisionsstellen haben. Gerade bei den kleineren Stiftungen besteht aber die Gefahr, dass sie nicht ordentlich revidiert werden. Im Übrigen ist es auch kein grosser Aufwand, wenn wir eine obligatorische Revisionsstelle verlangen. Dies nützt vor allem den Stiftungen selber. Es erhöht ihre Glaubwürdigkeit. Es erhöht ihre Glaubwürdigkeit nicht nur gegenüber der Aufsicht, sondern auch gegenüber den Spenderinnen und Spendern.

Ich bitte Sie deshalb: Weichen Sie den Antrag der Kommission nicht auf, folgen Sie Ihrer vorberatenden Kommission.