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preparatory:AB 44681

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Die Schwarzarbeit in der Schweiz erreicht nach einer Studie von Professor Schneider ein Ausmass von jährlich gegen 40 Milliarden Franken. Das sind fast 10 Prozent unseres Bruttoinlandproduktes. Sie hat damit schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Staat. Sie führt zu Einkommensverlusten für die Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, sie bewirkt erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten der so genannt ehrlichen Arbeitgebenden - und das ist die grosse Mehrheit, die absolute Mehrheit, würde ich sagen - und ebenso der Arbeitnehmenden. Sie gefährdet den effizienten Vollzug des Arbeitnehmerschutzes, und sie verzerrt schliesslich den Finanzausgleich und erhält damit eine staatspolitische Dimension.

Obwohl die heutige materielle Gesetzgebung eigentlich ausreichend wäre, indem sie die Schwarzarbeit bereits verbietet, hat die Vergangenheit gezeigt, dass sich der Vollzug problematisch gestaltet. Eine Anhörung der kantonalen Polizei-, Justiz- und Volkswirtschaftsdirektoren sowie der Sozialpartner hat denn auch ergeben, dass es zwar hier und dort Bestimmungen gibt, dass aber zu wenige Ressourcen bereitstehen, um die verschiedenen Bereiche, in denen schwarzgearbeitet wird, zu durchleuchten. Es kommt vor, dass die Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die AHV/IV/EO-Beiträge umgangen werden; das stellt eine Form von Schwarzarbeit dar. Zudem gibt es Steuern, die nicht bezahlt werden, es gibt Leute, die Arbeitslosenentschädigung beziehen, aber trotzdem arbeiten, und es gibt solche, die keine Ausländerbewilligung haben.

Heute ist es so: Jede Instanz, die kontrolliert, schaut nur für sich oder überhaupt nicht, weil ihr nämlich die Ressourcen für die Kontrollen fehlen. Lassen Sie mich darum auch ein weiteres interessantes Faktum zur heutigen Situation aufzeigen: Die kantonalen Polizeidirektoren haben sich im Rahmen dieser Befragung darüber beklagt, dass sich das, was sie bei der Kontrolle von Schwarzarbeit hereinholen können - im Gegensatz zu den Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen - finanziell nicht lohne und zudem keine übergreifende Wirkung habe. Damit dies möglich wird, braucht es einen gewissen Austausch von Daten, und den sieht die heutige Gesetzgebung nicht vor.

Weiter braucht es Sanktionsmöglichkeiten, die generell, aber auch speziell präventiv wirken. Auch das sieht die heutige Gesetzgebung nicht vor. Schliesslich braucht es einen Kontrollapparat, der die korrumpierten Bereiche umfassend durchleuchten kann; auch das fehlt in den heutigen Gesetzen. Abhilfe kann hier nur eine Bundeslösung schaffen, da insbesondere die involvierten Sozialversicherungseinrichtungen ebenfalls auf Bundesrecht beruhen.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse und um der Schwarzarbeit künftig effektiver begegnen zu können, hat der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für ein Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unterbreitet. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Verbesserungsmassnahmen zur wirksamen Kontrolle sowie zum konsequenteren Vollzug des neuen Rechtes vor. Ich fasse diese Neuerungen in vier Punkten zusammen:

1. Auf kantonaler Ebene sollen Kontrollstellen geschaffen werden, die mit Überwachungs- und Koordinationsaufgaben betraut sind. Die Kantone sollen dabei aber frei sein, ob sie eine staatliche Dienststelle oder eine tripartite Kommission - analog dem Entsendegesetz - einrichten wollen.

2. Der Entwurf verpflichtet die betroffenen Behörden - nämlich Sozialversicherungsbehörden, Steuerbehörden, Fremdenpolizeien und Asylbehörden - zur besseren Zusammenarbeit und zum gegenseitigen Informationsaustausch über die Ergebnisse der Kontrollen.

3. Bei den Sanktionen sieht der Gesetzentwurf einerseits eine Verstärkung der bestehenden Sanktionen und [PAGE 1185] andererseits auch den Ausschluss von Arbeitgebenden von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens vor, wenn sich diese in Bezug auf die Schwarzarbeit eines schwerwiegenden Verstosses schuldig gemacht haben.

4. Im Sinne eines Anreizes schlägt der Entwurf administrative Erleichterungen im Sozialversicherungsbereich für geringfügige Erwerbstätigkeiten, z. B. Reinigungsarbeiten in Privathaushalten oder sehr begrenzte Tätigkeiten, vor.

Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur mit dem Drohfinger operiert, sondern versucht, die Beteiligten mittels positiver Anreize auf den rechten Weg zu bringen, beispielsweise durch administrative Entlastungen im Steuerwesen, bei den Sozialversicherungen oder Bewilligungen. Erst in zweiter Linie wird auf systematischere und effizientere Kontrollen abgezielt, ohne dabei - das sei deutlich hervorgestrichen - die Unternehmerschaft unnötig zu kriminalisieren.

Die nationalrätliche Kommission hat nach langen und eingehenden Diskussionen und nach Klärungen diverser komplexer Aspekte durch eine Subkommission folgende Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen:

Weil sie davon ausgeht, dass ein Teil der Schwarzarbeit auf administrative Überlastungen zurückzuführen ist, beantragt die Kommission einstimmig, bei Arbeitsverhältnissen kleineren Umfangs administrative Vereinfachungen einzuführen, die weiter gehen als die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen. Bei Jahreseinkommen bis zu 10 000 Franken, genauer gesagt bis zur Hälfte des Schwellenwerts für die obligatorische berufliche Vorsorge, sollen die gesamten Lohnabzüge sowie eine Steuerpauschale von einem halben Prozent neu einfach über die AHV-Ausgleichskassen abgerechnet werden können. In den Genuss dieser administrativen Erleichterungen sollen allerdings nur kleinere Firmen mit maximal fünf Arbeitnehmenden kommen.

Ob dieses von der Kommission erarbeitete neue System schlussendlich tatsächlich zu einer administrativen Erleichterung führt, so, wie das jetzt beschrieben wird, ist eher fraglich. Die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen wehrt sich gegen diese Neuregelung. Ich bin der Meinung, der Ständerat sollte sich nochmals ausführlich mit diesem Fragenkomplex befassen, damit die beabsichtigte Vereinfachung nicht zu einer Erschwerung wird.

Besonders intensiv befasste sich die Kommission mit der Frage der Weitergabe von Daten der Sozialversicherung an die Steuerbehörden sowie die zuständigen Asyl- und Ausländerbehörden. Wie gesagt ist gemäss geltendem Recht aus Gründen des Datenschutzes ein solcher Datenaustausch nicht gestattet. Die Kommissionsmehrheit möchte nun die Weitergabe dieser Daten gestatten, falls festgestellt wird, dass Sozialabgaben und Steuern nicht entrichtet worden sind. Dabei besteht eine Verpflichtung zur Datenweitergabe ausschliesslich für und konzentriert auf jene Fälle, denen ein verstärkter Missbrauch in Form schwerer Verstösse zugrunde liegt und mit denen vermutlich schwere Verstösse im Asyl- und Ausländerrecht einhergehen. Eine Minderheit befürwortet die Datenweitergabe bereits dann, wenn Hinweise auf illegale Beschäftigung vorliegen.

Bezüglich der Kontrollorgane beantragt die Mehrheit der Kommission, allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten, die Möglichkeit beizubehalten, wonach die Kantone analog dem Entsendegesetz tripartite Kommissionen schaffen können. Die Kantone können das tun, müssen aber nicht. Im Übrigen verfügen gewisse Kantone, z. B. Jura, Wallis, Freiburg und Basel-Stadt, bereits über solche tripartiten Kommissionen im Bereich der kantonalen Schwarzarbeitsregelung. Die Minderheit möchte nur eine kantonale Dienststelle, sie möchte allzu schwerfällige Strukturen vermeiden.

Weiter beantragt die Kommissionsmehrheit, dass die Gewerkschaften Anspruch auf eine Feststellungsklage haben sollen, in Bezug auf Ansprüche, die ein Arbeitnehmender gegenüber dem Arbeitgebenden hat, vor allem wenn er ohne Aufenthaltsbewilligung entdeckt worden ist. Eine Minderheit sprach sich gegen diesen Antrag aus.

In der Frage der Sanktionen beantragt die Kommissionsmehrheit, dass die Arbeitgebenden im Falle eines schweren Verstosses nicht nur, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden können, sondern teilweise oder ganz den Anspruch auf staatliche Hilfe verlieren, z. B. auf Direktzahlungen in der Landwirtschaft. Ich bin persönlich der Meinung, dass diese zweite Massnahme in die falsche Richtung zielt und zu weit geht.

In Bezug auf die Regularisierung von Schwarzarbeit beantragt eine Minderheit, dass ausländischen Arbeitnehmenden, die ohne Aufenthaltsbewilligung entdeckt werden und seit mindestens einem Jahr in der Schweiz arbeiten, eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden kann; dies für eine Frist, innerhalb der sie ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder dem Gesamtarbeitsvertrag geltend machen können. Die Mehrheit möchte hingegen die Beratung des neuen Ausländergesetzes abwarten, bevor sie entscheidet, ob die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes mit einer allfälligen Regularisierung der Schwarzarbeit zu koppeln ist.

Die Kommission hat im Zusammenhang mit dieser Vorlage zahlreiche Fragestellungen ausgiebig diskutiert, mehrere Hearings durchgeführt, Arbeitsgruppen und auch eine Subkommission eingesetzt. Ich verschweige nicht, dass viele Kommissionsmitglieder bei einigen Artikeln viele innere Vorbehalte hatten, aber am Schluss im Sinne eines Kompromisses doch zugestimmt haben, um dieses komplexe Werk im Nationalrat jetzt über die Runden zu bringen, und zwar aufgrund der Erkenntnis, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn 40 Milliarden Franken neben den Sozialversicherungen und dem Fiskus "vorbeigesteuert" werden, so harrt dieses Problem einer raschen Lösung.

Aus einem Schreiben, das der Schweizerische Arbeitgeberverband zugestellt hat, geht hervor, dass es Leute gibt, die meinen, dieses Gesetz sei arbeitgeberfeindlich. All jenen möchte ich zurufen, dass die Mehrheit aller Arbeitgebenden in der Schweiz ganz normal ihren Abrechnungsverpflichtungen nachkommt und somit praktisch von diesem Gesetz nicht betroffen ist. Nein, ich gehe sogar weiter: Diese Arbeitgebenden, welche seit Jahrzehnten ihre Verpflichtungen erfüllen, haben einen Anspruch auf gleich lange Spiesse im Wettbewerb; und jenen kriminellen Elementen von Arbeitgebenden, die sich bereichern, indem sie ganze Kolonnen von Schwarzarbeitenden beschäftigen - was wir vor allem in Grenzkantonen feststellen -, ist das Handwerk zu legen.

Nach Abschluss der Beratungen sprach sich die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Gesetzesvorlage aus.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommission Eintreten auf die Vorlage und jeweils Zustimmung zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit.