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AB 44731

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung an die Herren Rennwald und Vischer: Sie haben in Ihren Ausführungen immer wieder von den Gewissenskonflikten der in solchen Kommissionen aktiven Gewerkschafter gesprochen. Ich muss Ihnen einfach mitteilen, dass in solchen Kommissionen auch Arbeitgeber sitzen und dass diese ebenfalls ein Gewissen haben. Man könnte hier genau gleich argumentieren, wenn es darum geht, Daten weiterzuleiten. Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, nur die Arbeitnehmer in solchen Kommissionen hätten ein Gewissen.

Im Übrigen möchte ich jetzt doch noch versuchen, etwas Licht in das Dunkel von Artikel 17 zu bringen, der die Weitergabe der Kontrollergebnisse regelt. Es ist klar: Wir haben in diesem Kompromiss einerseits Einschränkungen, und anderseits haben wir Verpflichtungen. Die Steuerbehörden dürfen nur - sie müssen dann aber auch - die Ergebnisse ihrer Kontrollen an die AHV-Ausgleichskassen melden, wenn sie eine Steuerhinterziehung aufgedeckt haben, nur dann. Die Sozialversicherungen dürfen nur - sie müssen dann aber auch - die Ergebnisse ihrer Kontrollen an die Asyl- und Ausländerbehörden melden, wenn keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden und es sich nicht sogleich ergibt, dass der Aufenthalt legal ist.

Damit soll es eigentlich bei gravierenden Verstössen, bei denen also auch eine Vermutung besteht, dass die fremdenpolizeilichen Vorschriften nicht eingehalten worden sind, eine Meldepflicht an die Ausländerbehörden geben. Diese Lösung entspricht aber auch der Tatsache, dass weder die Steuerbehörden noch die Sozialversicherungen eine fremdenpolizeiliche Untersuchungsfunktion haben und schon gar nicht haben wollen. Bei Feststellung gravierender Verstösse, und eben nicht nur bei Verdachtsmomenten, haben diese das den Ausländerbehörden dagegen weiterzumelden. Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass dadurch der Aufenthalt ohne Ausländerbewilligung nicht legalisiert wird und dass eine Feststellung durch die Untersuchungsorgane gegebenenfalls ohne Einschränkung an die Ausländerbehörden gemeldet wird.

In der Kommission hat man das Dilemma, in dem sich die Linksparteien befanden, sehr deutlich gespürt - wie auch die Minderheit Rennwald aufzeigt. Sie bewegten sich zwischen Szylla und Charybdis. Einerseits möchten sie ebenfalls Schwarzarbeit bekämpfen, anderseits möchten sie gewisse Rechtsnormen im Bereich der Menschenrechte etwas höher bewerten und einen Schutzschild über gewisse Personenkreise legen. Nicht zuletzt deshalb hat ja Kommissionspräsident Pelli die Gelegenheit ergriffen und die streitenden Parteien in einer Arbeitsgruppe an den Tisch geholt. Darin waren Fraktionsvertreter von SP, CVP, FDP und SVP vertreten.

Der vorliegende Mehrheitsantrag ist das Ergebnis eines Kompromisses - ich möchte das nochmals betonen - zwischen den beiden Extremvarianten der Anträge der Minderheit I (Baader Caspar) bzw. der Minderheit II (Rennwald). Ich bitte Sie, zu beachten, dass die Mehrheitslösung einem intensiv erarbeiteten Kompromiss der Kommission entspricht.

Lehnen Sie deshalb die Anträge der Minderheit I (Baader Caspar) und der Minderheit II (Rennwald) ab, und stimmen Sie der Mehrheit zu!