preparatory:AB 44763
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Bei der Frage der Sanktionen beantragt die Kommissionsmehrheit mit 12 zu 9 Stimmen, dass im Falle eines schweren Verstosses die Arbeitgebenden nicht nur, wie im bundesrätlichen Gesetzentwurf vorgesehen, vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden können, sondern auch teilweise oder ganz den Anspruch auf staatliche Hilfen verlieren, beispielsweise auf Direktzahlungen in der Landwirtschaft. Der Minderheit Tschuppert, vertreten durch Herrn Bührer, geht diese Massnahme zu weit.
Die kriminell organisierte Schwarzarbeit findet nicht in der Landwirtschaft oder im Gastgewerbe statt. Bei diesen beiden Branchen stellt sich allenfalls die Frage, wie konsequent das Asyl- oder Ausländerrecht angewendet wird. Nein, die kriminell organisierte Schwarzarbeit findet vor allem in der Bauwirtschaft statt, richtet dort unermesslichen Schaden an und richtet sich gegen die Wettbewerbsfähigkeit der übrigen Marktteilnehmer. Deshalb ist es richtig, wie das der Bundesrat will, dass auf jeden Fall Massnahmen zum Ausschluss von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens ergriffen werden.
Ich muss hier sagen, ich werde persönlich für die Minderheit Tschuppert stimmen. Aber als Kommissionssprecher muss ich Ihnen die Haltung der Mehrheit beliebt machen, was ich hiermit getan habe.
In Absatz 3 geht es um die Zugänglichkeit der Liste jener Arbeitgebenden, gegen die ein rechtskräftiger Entscheid über den Ausschluss von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens ergangen ist. Die Kommission will es in Abweichung vom bundesrätlichen Entwurf dem Bundesrat überlassen, wer die genannte Liste führen soll. Der bundesrätliche Entwurf schreibt die Direktion für Arbeit des Seco als Verfasser der Liste vor.
Ebenfalls in Abweichung vom Bundesrat stellt sich die Kommissionsmehrheit gegen die Veröffentlichung dieser Liste. Die Mehrheit ist deshalb gegen die öffentliche Anprangerung, weil nach ihrer Ansicht ein Zugänglichmachen für die zuständige Behörde genügt; im Übrigen soll die Schweigepflicht gelten.
Die Minderheit Gysin Remo will analog zum bundesrätlichen Entwurf an der Veröffentlichung festhalten.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zur Mehrheit und Ablehnung der Minderheit Gysin Remo, denn hier geht es um das Gewissen der Arbeitgebenden. Sie sollen nicht wie Sünder an den mittelalterlichen Pranger gestellt werden. Das ist übrigens eine Parallele zur vorher geführten Diskussion über Gewissensbisse bei Gewerkschaftern; ich habe jetzt Gelegenheit gehabt, auch einmal vom Gewissen der Arbeitgebenden zu sprechen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
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