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Heberlein Trix · Ständerat · 2004-06-02

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Nachdem ich mich als Nationalrätin in der Kommission bereits mit der Gesetzesvorlage befasst habe, freut es mich natürlich, dass ich auch im Zweitrat an den Verhandlungen teilnehmen kann. Ich bin Präsidentin der Stiftung Swisstransplant. Diese hat als privatrechtliche Stiftung die Organisation, Vermittlung und Kontrolle der Organe und der Transplantationen übernommen - wie Sie gehört haben - und ist einerseits auf eine Gesetzgebung angewiesen; andererseits ist sie froh, dass gewisse Rahmenbedingungen endlich auf eidgenössischer Ebene geregelt werden.

Carlo Schmid hat mir bezüglich der Regelungsdichte aus dem Herzen gesprochen. Wir haben das in der Vernehmlassung immer gesagt, und wir haben das auch bei der Gesetzgebung immer wieder vorgebracht. Aber wir brauchen heute diese Gesetzgebung. Bei einer Rückweisung an die Kommission müssten die Verwaltung und der Bundesrat stark mitwirken, sodass eine ganz abgespeckte Vorlage, die sich [PAGE 179] nur auf die Rahmenbedingungen beschränkt, neu unterbreitet werden könnte. Der Erstrat hat diese Vorlage bekanntlich bereits behandelt.

Der Verfassungsauftrag von 1999, der bereits mehrmals erwähnt worden ist, muss heute erfüllt werden. Die wesentlichen Grundlagen wie Zustimmungs- oder Widerspruchslösung sind gesamtschweizerisch zu regeln. Das Verbot des Handels mit Organen ist ja bereits in der Verfassung geregelt. In unserem Land und in Europa ist der Handel verboten. Nur kann man nicht verhindern, dass der Organhandel im weiteren Ausland, ausserhalb Europas, weiterhin blüht und einen Aufschwung erfährt. Aber das kann auch nur wegen des Mangels an Organen geschehen.

Die Akzeptanz der Transplantationsmedizin in der Bevölkerung ist äusserst gross. Die Stiftung Swisstransplant hat diesen Auftrag auch ohne gesetzliche Grundlage zur Befriedigung aller wahrgenommen - mit sechs Stellen, Carlo Schmid. Die sechs Stellen sind in dieser Weisung enthalten, denn Swisstransplant sollte dann - so ist zu hoffen - den Leistungsauftrag zur weiteren Durchführung erhalten. Nur sind es heute sechs Stellen. Es werden ab August 2004 sieben sein. Demgegenüber stehen die fünf Stellen der Kontrolle, die beim Bund vorgesehen sind. Da ist ein klares Missverhältnis zwischen Kontrolle und Vollzugsaufgabe vorhanden, die während 24 Stunden am Tag und 365 Tagen im Jahr durchgeführt werden muss.

Dass die Kantone vermehrt in die Pflicht genommen werden, scheint mir auch richtig zu sein - nicht im Sinne der Spitalplanung, aber im Sinne der Behebung des Spendermangels. Denn der Spendermangel ist weitgehend auch auf die mangelnde Erfassung möglicher Spender zurückzuführen. Sie können sich vorstellen, dass es nicht nur ein zusätzlicher Aufwand, sondern auch eine harte Herausforderung ist, wenn die Gespräche mit den Angehörigen in einer schwierigen Situation auf einer Intensivstation, in einem Notfall, bei dem der Patient verstorben ist, vom betroffenen Personal geführt werden müssen. Es braucht eine regelmässige Schulung des Personals in den Spitälern. Dies zeigen klar die Erfolge im Kanton Tessin. Denn obwohl der Kanton Tessin keine Transplantationen durchführt, hat er die höchste Spenderrate - nur weil das Personal regelmässig motiviert wird, diese Arbeiten auf sich zu nehmen.

Es waren Ende Jahr 641 Patienten auf der Warteliste, und 55 Patienten sind im vergangenen Jahr gestorben, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhielten.

Die Akzeptanz der Transplantationsmedizin habe ich erwähnt; diese kam auch im Publiforum, das zur Vorbereitung der Gesetzgebung organisiert wurde, klar zum Ausdruck. Nicht nur die menschliche Dimension, nämlich die Rettung kranker Kinder und Jugendlicher, die Rettung von Müttern und Vätern, die neue Lebensqualität, sondern auch der volkswirtschaftliche Nutzen - ich möchte betonen: Arbeitsfähigkeit statt IV-Rente! - ist entscheidend; das beeinflusst auch die Gesundheitskosten. Eine langjährige Dialyse ist bedeutend teurer als eine Nierentransplantation, auch mit der medikamentösen Behandlung im Nachhinein. Aus der Sicht von Swisstransplant ist das Gesetz also zu begrüssen, auch mit der erweiterten Zustimmungslösung, auch mit der Zentralisierung von Warteliste und Organzuteilung; wir werden im Detail nochmals darauf zurückkommen.

Ich möchte aber nochmals betonen: Ich hoffe, dass auf Verordnungsebene nicht allzu detaillierte, praxisfremde und nicht umsetzbare Regeln geschaffen werden; das Stichwort Deutschland wurde von Carlo Schmid bereits erwähnt. Denn dies geht zulasten der Patientinnen und Patienten und ist keineswegs zugunsten der Transparenz und der Handhabbarkeit. Daher hat die Kommission auch beschlossen, dass sie die Verordnung sehen will, wie dies im neuen Parlamentsrecht möglich ist. Bereits im Gesetzestext - wir haben es auch gehört - besteht diese Tendenz. Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sind in der Transplantationsmedizin sicher gegeben, auch bei der immer grösseren Zahl von Lebendspenden.

Ich möchte der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit danken und nochmals meinen Wunsch und meine Hoffnung anbringen, dass es in der Umsetzung eben nicht ein Verhinderungs- und Missbrauchsgesetz wird, sondern ein Gesetz mit einem Rahmen, welcher für die Transplantationsmedizin ist und nicht gegen sie.