Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-09-28
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-09-28
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, diesen Antrag abzulehnen, und zwar aus verschiedenen Gründen:
Erstens ist es falsch, wenn man behauptet, diese Schulen seien vergessen worden. Wie ich in meinem Eintretensvotum gesagt habe, empfiehlt der Bundesrat, die Regeln, die von den Kantonen für die Aufnahme dieser Absolventen bestimmt worden sind, einfach zu übernehmen. Somit sind sie nicht vergessen, sondern aufgenommen worden.
Zweitens hat der Ständerat beschlossen, Absatz 2 zu streichen und durch eine Übergangsbestimmung zu ersetzen, wo diese Regeln zwar auch übernommen werden, aber nur während fünf Jahren. Das würde bedeuten, dass sich diese Schulen - bei einer Übernahme der Fassung des Ständerates - in dieser Zeit anpassen müssten, um eine Berufsmaturität verleihen zu können. Fünf Jahre wären aus der Sicht des Bundesrates eine sehr kurze Übergangsfrist. Deshalb plädiere ich dafür, dass Sie, wie es auch die Kommission beantragt, dem Bundesrat folgen.
Wenn Sie drittens den Antrag der EVP/EDU-Fraktion übernehmen würden, dann würden Sie etwas ins Gesetz schreiben, was es gar nicht gibt. Es gibt heute nämlich keine eidgenössisch anerkannten Fachmaturitäten. Somit würde es auch nichts nützen, das ins Gesetz aufzunehmen.