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preparatory:AB 45235

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Antrag Hutter Markus abzulehnen. Aus dem Text von Artikel 115 Absatz 1 ersehen Sie, dass hier für die Amtshilfe bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Es muss ein völkerrechtlicher Vertrag vorliegen. Das heisst, es muss ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein bilateraler Vertrag vorliegen.

Jetzt ist es tatsächlich so, dass nächstens ein bilateraler Vertrag vorliegt, das Betrugsbekämpfungsabkommen mit der EU. Dieser Vertrag - ich nehme an, er wird angenommen - wird stärker sein als das, was wir heute beschliessen. Der Bundesrat und die Zollverwaltung setzen sich jetzt dafür ein, dass wir konform sind und der Strategie des Bundesrates weiterhin folgen. Was der Ständerat und Herr Hutter wollen, ist etwas, was mit dem bilateralen Vertrag zur Betrugsbekämpfung bereits wieder korrigiert würde. Das heisst, wenn Sie das beschliessen, dann haben wir auch gleich die Revision der Revision beschlossen. Wir haben dann etwas, was irreführend ist, weil etwas anderes gilt - nämlich das bilaterale Abkommen - als das, was wir hier festlegen. Wir würden etwas festlegen, was nicht nötig ist und nicht gelten wird. Das ist ein Verwirrspiel, dem wir nicht folgen sollten. Das ist für mich und für die SP-Fraktion, aber auch für die Mehrheit der WAK der Hauptgrund, weshalb wir den Ständerat korrigiert haben.

Ein weiterer Grund ist der: Wenn wir der Zollverwaltung Aufgaben übertragen, dann sollten wir ihr auch die [PAGE 1483] Möglichkeiten geben, den Auftrag zu erfüllen und nicht ihre Arbeit erschweren. Mit dem Antrag Hutter Markus würde mit dem so weit gehenden, praktisch für jeden Beruf geltenden Zeugnisverweigerungsrecht die Arbeit der Zollverwaltung ganz wesentlich erschwert. Es ist denn auch kein Wunder, dass die Zollverwaltung in der Diskussion in der WAK ganz klare Zeichen gesetzt hat. Herr Kästli, Vizedirektor der Eidgenössischen Zollverwaltung, sagte: "Aus der Sicht der Verwaltung wäre es ideal, dem Antrag des Bundesrates zu folgen." Ich denke, das ist ein klares Votum. Herr Dietrich, Oberzolldirektor, sagte: "Dieser Staatsvertrag" - der bilaterale Vertrag, er redet vom Betrugsbekämpfungsabkommen - "wird der Bestimmung im Gesetz vorgehen." Auch er hat letztlich darum gebeten oder signalisiert, wie der Bundesrat, dass wir der Mehrheit folgen sollten und nicht dem Ständerat. Ich gestatte mir noch, eine Aussage von Herrn Bundesrat Merz aus den Beratungen zu zitieren. Er hat klar festgehalten, mit Schengen werde keine Änderung nötig, wie sie der Ständerat vorschlage.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Antrag Hutter Markus abzulehnen.