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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2004-09-29

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-29

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird bei Artikel 101 Absatz 3 und Artikel 102 Absatz 2 jeweils der Mehrheit zustimmen.

Wir sind klar der Auffassung, dass hier die Kompetenz vorhanden sein muss, bei einer Gefährdung schnell zu reagieren. Mit der an und für sich berechtigten Forderung der Minderheit ist das aus personellen Gründen nicht möglich. Es wäre ja schön, wenn das Grenzwachtkorps zu 50 Prozent aus Frauen bestehen würde; dies ist aber nicht möglich. Wir beurteilen den Schutz der kontrollierenden Personen, also des Grenzwachtkorps, höher als die Forderung, dass darauf geschaut werden muss, dass Personen beider Geschlechter diese Kontrollen durchführen können. Deshalb sind wir ganz klar der Meinung, dass es hier tauglich ist, diese Forderung nicht aufzunehmen. Die Überprüfung muss ja auch begründet werden können, und es sind klare interne Richtlinien vorhanden, wann sie vorgenommen wird.

Bei der körperlichen Durchsuchung schreibt das Gesetz vor, dass sie nur von einer Ärztin oder von einem Arzt vorgenommen werden darf. Hier geht es uns auch zu weit, dass vorgeschrieben wird, die Durchsuchung müsse von einer Person gleichen Geschlechts vorgenommen werden. Nach meinen Erkenntnissen ist es so, dass ein Arzt oder eine Ärztin im Rahmen der Berufsausübung eine Untersuchung bei beiden Geschlechtern vornehmen kann.

Ich bitte hier also um die Berücksichtigung der Mehrheit.