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AB 45379

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich nochmals intensiv mit der Frage des Lebendspendenregisters auseinander gesetzt. Sie erinnern sich, dass wir das letzte Mal dieses Konzept einführten. Es hat sich aber gezeigt, dass im Ständerat gewisse Ängste bezüglich einer zusätzlichen Bundesstelle entstanden sind. Der Ständerat wollte das nicht einschliessen.

Wir haben jetzt einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, den Sie als Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe b neu auf der Fahne finden. Es geht bei Artikel 26 im Prinzip um die Bewilligung von Transplantationszentren. Man hat jetzt dort zu der schon bestehenden Vorgabe, dass diese Transplantationszentren ein geeignetes Qualitätssicherungssystem haben müssen, neu dazugenommen, dass dieses Qualitätssicherungssystem "auch die Nachverfolgung des Gesundheitszustandes der Lebendspenderinnen und Lebendspender" sicherstellen muss. Damit ist das Prinzip im Gesetz, ohne dass wir Vorgaben bezüglich der Ausgestaltung - Bundesstelle, Leistungsauftrag usw. - machen.

Wir gehen davon aus, dass sich der Ständerat möglicherweise dieser Formulierung dann anschliessen kann. Es hat sich deshalb auch in der Kommission keine Minderheit mehr zu diesem Punkt ergeben. Wir wollten Sie aber doch über die Entwicklung informieren.