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AB 45382

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Bei Artikel 13a geht es um einen kleinen Zusatz vonseiten des Ständerates, der in unserer Kommission nicht umstritten war. Der Ständerat hat - Sie sehen das auf Seite 4 der Fahne - den Zusatz aufgenommen, dass es um einen "angemessenen Erwerbsausfall" geht, der kompensiert werden muss. Wir haben Ihnen schon bei der vorherigen Beratung mitteilen können, dass es hier nicht um ein neues Konzept geht, sondern dass dieses Prinzip im Anhang 1 der bisherigen Leistungsverordnung unter "Nierentransplantationen" schon vorhanden war, dass also der Versicherer den Erwerbsausfall zu finanzieren hat.

Wichtig ist es, zu sagen, dass in der Kommission klar geworden ist, dass die jetzige Formulierung im Anhang 1 der Leistungsverordnung etwas anders lautet, nämlich "eine angemessene Entschädigung für den effektiv erlittenen Erwerbsausfall". Diese Formulierung soll durch "angemessenen Erwerbsausfall" ersetzt werden, es soll also nicht mehr "effektiv erlittenen Erwerbsausfall" heissen. Wie man uns zugesichert hat, wird das analog in der Verordnung angepasst. Dies scheint uns wichtig, damit das gleiche Konzept besteht, nämlich "angemessener Erwerbsausfall" und nicht "effektiver Erwerbsausfall", sodass dieses Konzept dann einheitlich geregelt ist, auch in der Verordnung.

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