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Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-10-04

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-10-04

Wortprotokoll

In den letzten fünfzehn Jahren hat sich das Bild der Luftwaffe aufgrund der neuen Bedürfnisse stark verändert. Mit der Einführung neuer und komplexer Systeme erfolgte ein Abbau von Milizpiloten und ein Aufbau von Berufsmilitärpiloten. Zu den einzelnen Fragen:

1. Weder herrschte in den Neunzigerjahren ein Unterbestand, noch besteht heute ein Überbestand an Piloten. Zurzeit dienen in der Luftwaffe 400 Piloten, wovon 180 Berufsmilitärpiloten und 220 Milizpiloten sind. Zwischen 1995 und 2004 verringerte sich der Bestand an Milizpiloten um 178, und der Bestand an Berufsmilitärpiloten erhöhte sich um 40. Mit der Einführung der Systeme F/A-18 sowie Super Puma und Super Cougar ging auch der Übergang zur ausschliesslichen Ausbildung von Berufspiloten einher. Zudem müssen die neuen Helikopter zwingend mit zwei statt nur mit einem Piloten geflogen werden. Ausserdem sind neue Aufgaben sowie der Übergang zum 24-Stunden-Betrieb - und das über 365 Tage - hinzugekommen, was den Bedarf an Berufspiloten erhöht. Als Beispiel sei hier die Übertragung der permanenten Einsatzbereitschaft - 24 Stunden auf 365 Tage - für den Such- und Rettungsdienst zugunsten der zivilen Luftfahrt an die Luftwaffe erwähnt.

2. Die vom Fragesteller angesprochene maximale Flugzulage erhält ein Berufsmilitärpilot erst nach zehn Einsatzjahren. Die Höhe der Flugzulage steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Anzahl der geleisteten Flugstunden.

3. Das Durchschnittssalär inklusive Flugzulage beträgt 157 000 Franken. Die F/A-18-Piloten fliegen jährlich durchschnittlich etwa 120 Stunden, die Helipiloten fliegen durchschnittlich 190 Stunden. Dazu kommen für alle Piloten etwa 25 Stunden im Flugsimulator. Die Flugvorbereitungen und die Flugauswertung sind bei diesen Stunden nicht eingerechnet.

4. Zum Zusammenarbeitsvertrag mit Swissair: Dieser Vertrag sah einen möglichen Übertritt in die Fluggesellschaft im dreissigsten Altersjahr vor. Diese Möglichkeit besteht heute nicht mehr. Grundsätzlich hat sich die Situation gegenüber früher nicht verändert. Die Berufsmilitärpiloten werden heute nach der Staffelzeit nach wie vor als Fluglehrer in Schulen und Kursen sowie in diversen fliegerischen Fachdiensten eingesetzt. Das klar definierte Kontingent an Berufsmilitärpiloten wird über die Nachwuchssteuerung eingehalten.

5. Zurzeit besteht kein Überbestand an Piloten. Somit besteht auch kein Bedarf an der Ausarbeitung von Umschulungsprogrammen. Erfüllt der Pilot die Bedingungen gemäss Verordnung des VBS für Angehörige des militärischen Flugdienstes nicht mehr, so wird seine Tätigkeit im Flugdienst eingestellt, und er verliert den Anspruch auf Flugzulagen. Eine Weiterbeschäftigung, allenfalls Umschulung, muss dann im Einzelfall geprüft werden.

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