Lexipedia

Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-10-04

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-10-04

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für Ihre Frage, denn sie gibt mir die Gelegenheit, noch einmal zu unterstreichen, wie wichtig es ist, dass wir die Begleitmassnahmen, die im Rahmen des Freizügigkeitabkommens getroffen wurden, auch umsetzen. Hier sind der Bund und vor allem die Kantone gefragt. Gerade in Ihrem Kanton, auch im Kanton Aargau, haben die Kontrollen gezeigt, wie wichtig es ist, dass sie durchgeführt werden, damit ein Unterlaufen der Bestimmungen geahndet werden kann.

Zur Frage der Meldefrist und danach, ob sie in jedem Falle einzuhalten ist, kann ich Ihnen sagen, dass im Baugewerbe alle Arbeiten, auch die von kurzer Dauer, der Meldepflicht unterstehen. Die Entsendeverordnung sieht allerdings Ausnahmen dazu vor. In Notfällen wie Reparaturen, Unfällen oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen kann die Meldung ausnahmsweise bis spätestens am Tag des Beginns der Arbeiten erfolgen. Damit verfügen die Behörden über einen gewissen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls gebührend zu berücksichtigen. Trotzdem: Wie am Freitag durch unsere Botschaft bekannt gegeben wurde, wollen wir diese Massnahmen noch verbessern, insbesondere dadurch, dass gegen jene, die im Falle von Vergehen ihre Bussen nicht bezahlen, eine Frist verhängt werden kann, während welcher sie auf diesem Arbeitsmarkt nicht mehr zugelassen werden. Wir hoffen dadurch, eine genügende Verschärfung zu erreichen, um dafür zu sorgen, dass das Freizügigkeitsabkommen unter guten Bedingungen umgesetzt werden kann.