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Joder Rudolf · Nationalrat · 2004-10-05

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-05

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion möchte ich Sie bitten, den Antrag Triponez zu unterstützen. Dieser Antrag will die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Diese hat sich vollumfänglich bewährt. Niemand - weder in der Kommission noch sonst wo - hat geltend gemacht, dass zurzeit Probleme oder sogar Missstände bestehen und dass irgendetwas geändert werden muss.

Der Antrag des Bundesrates bzw. der Kommissionsmehrheit will die Ausdehnung des Anwaltsmonopols auf alle Rechtsbereiche, also auch auf den öffentlich-rechtlichen Bereich. Mit diesem Vorschlag soll die Zahl der Beschwerden reduziert werden. Dies ist die klare Zielsetzung. So ist es auch in der Botschaft festgehalten. Man erhofft sich von der Einführung des integralen Anwaltsmonopols - es wurde bereits erwähnt - eine Siebwirkung, einen Abhalteeffekt, dass also letztendlich weniger Beschwerden bis ans Bundesgericht gelangen. Das mag vielleicht im Interesse des Bundesgerichtes sein, aber es ist ganz sicher nicht im Interesse der Rechtsuchenden, der Bürgerinnen und Bürger. Diese Interessen stehen aber, aus der Sicht der SVP, hier ganz klar im Vordergrund.

In der Kommission wurde dieser Artikel sogar als "Konsumentenschutzartikel" bezeichnet. Mit dem Antrag Triponez werden die Interessen der Rechtsuchenden aber klar besser gewahrt. Da im öffentlichen Recht kein Anwaltsmonopol für die Vertretung vor den Vorinstanzen besteht, hat die Ausdehnung des Anwaltsmonopols zur Folge, dass eine Partei, die sich im Vorverfahren durch einen Nichtjuristen hat vertreten lassen, diesen nun im Verfahren vor Bundesgericht durch einen Anwalt ersetzen muss: Sie muss im letzten Teil des gesamten Verfahrens "das Pferd wechseln", und das ist für die betreffende Person alles andere als ideal. Man hat noch zusätzlich die Möglichkeit, allein zu fahren, im eigenen Namen die Rechtsschriften einzureichen; allerdings dann mit dem Verzicht auf Parteientschädigung.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag Triponez zu unterstützen. Als ehemaliger Anwalt habe ich auch bezüglich der Qualität der Vertretung keine Bedenken. Es geht hier um sehr technische Fachbereiche, und die können geradeso gut auch von versierten Fachleuten vertreten werden. Dazu ist der Anwalt nicht zwingend erforderlich.

Ich möchte Herrn Hochreutener bitten, seinen Minderheitsantrag zugunsten des Antrages Triponez zurückzuziehen. Der Antrag der Minderheit Hochreutener ist ein Mittelding, das letztlich nicht befriedigen kann. Es handelt sich um eine teilweise Ausdehnung des Anwaltsmonopols, mit der Kann-Formel durch den Bundesrat zu vollziehen; er ist weder Fisch noch Vogel. Mit dem Antrag Triponez haben wir eine klare Situation, nämlich die Beibehaltung des Status quo.

Ich bitte Sie, den Antrag Triponez anzunehmen.