Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-10-05
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Bei Artikel 61 handelt es sich um eine wichtige Bestimmung dieses neuen Gesetzes, die auch schon lange zu reden gibt. Soll das Bundesgericht für Verfahren im Bereich des Sozialversicherungsrechtes neu Gebühren erheben, oder sollen diese wie bis anhin kostenlos bleiben? Ich möchte Sie nochmals daran erinnern: Als Ziel dieser Vorlage gilt es, dass wir das Bundesgericht, das Bundesversicherungsgericht arbeitsmässig entlasten. Mit der Gebühr erhoffen sich der Bundesrat, der Ständerat und die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen tatsächlich eine Entlastung des Bundesgerichtes.
Diese Entlastung soll aber nicht zulasten der Schwachen gehen. Wir haben mit der Formulierung, dass diese Gebühr 200 bis 1000 Franken betragen soll, eine sozialverträgliche Lösung getroffen: Es ist eine Gebühr, die eine Schranke darstellt, die aber in einem grossen Teil der Fälle bezahlbar bleibt. Wer Beschwerde erhebt, wird sich überlegen müssen, ob ihm das 200 Franken wert ist. Oder er wird nur dann Beschwerde erheben, wenn er in der Vorinstanz benachteiligt worden ist, wenn er das Urteil nicht akzeptieren kann und dann mit Überzeugung das Bundesgericht anruft. Man kann damit vermeiden, dass jemand unüberlegt Beschwerde erhebt und - quasi einfach weil es kostenlos ist - auch noch das Bundesgericht mit seinem Fall bemüht. Das führt zu einer Entlastung, und deshalb unterstützt die CVP-Fraktion die Version der Mehrheit, also Bundesrat und Ständerat.
Ich komme noch zum Antrag Sommaruga Carlo, der ja grundsätzlich auch die Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis von der Bemessung nach dem Streitwert ausnehmen möchte. Ich verstehe diesen Antrag, kann ihn aber trotzdem nicht unterstützen, und zwar aus folgenden Überlegungen: Im Mietrecht haben wir in den Kantonen Schlichtungsverfahren, die gratis sind. Die anderen Verfahren aber - wenn ein Fall weitergezogen wird - sind kostenpflichtig. Es gibt Kantone, die das anders regeln, aber das Gros der Kantone kennt die Kostenpflicht im Mietrecht. Deshalb wäre es hier, wenn wir das in Litera c jetzt einführen, natürlich einerseits gegen die Regeln in vielen Kantonen, und andererseits würden wir damit natürlich wieder einen Anreiz schaffen, Beschwerde zu erheben.
Ich bitte Sie daher, wie es Bundesrat, Ständerat und Mehrheit vorsehen, bei der Regelung zu bleiben, dass wir hier Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen nicht nach dem Streitwert bemessen, jene im Mietrecht hingegen schon, wie es in den Kantonen Praxis ist.