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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-10-05

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Die vorgesehene Änderung nach der Version des Bundesrates, nämlich die Kognition völlig zu ändern, war Gegenstand einer Referendumsdrohung der Behindertenverbände. In der Kommission stand die Vertretung der Grünen und der Sozialdemokraten für die Beibehaltung des Status quo ein. Nicht zuletzt auf Vermittlung von Herrn Bundesrat Blocher gelang es, einen sinnvollen Kompromiss zu finden. Warum ist der Kompromiss sinnvoll?

1. Er grenzt die Bereiche ein, wo gegenüber bisher eine andere Kognition gilt.

2. Er belässt es in einem gewissen Sinne bei der heutigen Kognition in jenen Fällen, wo letztlich gar nicht so klar ist, was Sachverhalt und was Rechtsfrage ist. Das ist die Crux an der ganzen Materie. Immer dann nämlich, wenn die Frage des adäquaten Kausalzusammenhangs im Spiel ist, sind wir in einem Bereich, wo die Abgrenzung zwischen Rechts- und Tatbestandsfragen gar nicht so einfach vorgenommen werden kann. Ich nehme an, dass alle, die sich schon mit dieser Materie befasst haben, um die Schwierigkeit dieser Angelegenheit wissen. Gerade aus dieser Optik sind wir letztlich zu diesem Kompromiss gekommen, wie er hier vorliegt.

Ihnen, Herr Pelli, geht es, wenn ich Sie richtig verstanden habe, um etwas ganz anderes. Sie wollen das IV-Recht ändern und wollen den Grundsatz "Erwerbseingliederung vor Rente" durchsetzen. So verstehe ich Ihr Votum. Das ist okay. Das ist eine Diskussion, die im Rahmen des IV-Rechtes geführt werden muss. Das ist eine Diskussion, die heute offenbar auch Gegenstand eines Kompromisses oder eines sich abzeichnenden Kompromisses der - wie ich mit Staunen festgestellt habe - Bundesratsparteien ist. Nur hat es mit der vorliegenden Materie rein gar nichts zu tun. Hier geht es um die Überprüfungskognition des in diesem Falle höchsten Gerichtes, und da wollen wir doch, dass der Rechtsschutz so gut ist, dass tatsächlich auf höchster Ebene die strittigen Fragen adäquat gelöst werden können.

Im Übrigen muss ich Ihnen Folgendes sagen, Herr Pelli: Die Verfahrensverzögerung in diesen Fällen hängt nicht davon ab, ob das Sozialversicherungsgericht diese Prüfungskognition hat oder nicht, sondern die Verfahrensverzögerung liegt ein bisschen in der Natur der Sache. Es steht eben oft erst zu einem sehr späten Zeitpunkt fest, dass überhaupt eine reale Schadensbemessung vorgenommen werden kann. Deswegen verzögern sich ja auch die Verhandlungen zwischen den verschiedenen Parteien, sei es bei der IV, sei es bei direkten Verhandlungen mit Versicherungen. Die Verhandlungen sind relativ langwierig, und der Gang zum Gericht findet meist erst zu einem sehr späten Zeitpunkt statt. Aber zu sagen, die Kognitionsfrage beim höchsten Gericht sei in diesem Sinne ursächlich für eine Verzögerung, das erachte ich als eine klare Verkennung der Tatsachen.

Ich glaube, die Kommission hat gerade bei diesem Artikel gezeigt, dass sie kompromissfähig ist, und zwar auf eine Weise, die der diffizilen Rechtssituation gerecht wird. Damit haben wir in einem zentralen Punkt dieser Vorlage eine Referendumsdrohung vom Tisch geschafft. Herr Pelli, ich hoffe nicht, dass es Ihr Anliegen ist, diese wieder aufleben zu lassen. Dann wäre nämlich die ganze Arbeit für nichts gewesen, und Sie würden die ganze Vorlage gefährden.