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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-10-06

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Es geht da um eine etwas juristische Angelegenheit, nämlich um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Verwaltungsgericht eine Praxisänderung vornehmen darf und wann nicht. Die Mehrheit will, dass das immer nur unter strengen Bedingungen der Fall ist; die Minderheit will, dass diese strengen Bedingungen nur dann gelten, wenn das jeweilige Verwaltungsgericht als letztinstanzliches Gericht handelt. Was steht dahinter?

Die Minderheit geht davon aus, dass es eigentlich sinnvoll ist, wenn Gerichten eine gewisse Flexibilität für [PAGE 1643] Praxisänderungen eingeräumt und die Hauptpraxis durch das höchste Gericht bestimmt wird. Wir leiden nämlich nach meinem Dafürhalten in der Schweiz nicht an zu vielen Praxisänderungen, sondern eher an zu wenigen. Das heisst, unsere Gerichte sind eher zu starr als zu innovativ. Dieser Minderheitsantrag will einer gewissen Innovation in der Rechtsprechung das Wort reden und will dafür sorgen, dass letztlich dort, wo das Bundesgericht letzte Instanz ist, es auch das Bundesgericht ist, das die starreren Vorgaben gibt. Das ist der Sinn des Minderheitsantrages.

Es ist eine Juristenfrage, aber ich glaube, ihre Beantwortung ist für das Geschick des Landes nicht ganz unwichtig. Wir leben in schnelllebigen Zeiten. Das Recht ist anpassungsbedürftig, und am anpassungsbedürftigsten ist die Auslegung des Rechtes. Wir wollen Richter, die tatsächlich richten und sich nicht einfach hinter überkommener Praxis verstecken.

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